Bundesfinanzhof ändert seine Gesetzesauslegung zugunsten der Steuerzahler – Abzug von Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung möglich
Bundesfinanzhof ändert seine Gesetzesauslegung zugunsten der Steuerzahler – Abzug von Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung möglich