Zu Beweiszwecken kann das Fotografieren oder Filmen des Arbeitnehmers mit dem Handy durch den Arbeitgeber im Einzelfall zulässig sein. 1. Was war passiert? Der spätere Kläger war seit 12 Jahren im Produktionsbetrieb des Beklagten beschäftigt. Als er einmal arbeitsunfähig krankgeschrieben war, traf sein Vorgesetzter ihn zufällig an einer Waschanlage an. Dort wusch der Kläger Mehr >
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Fotorecht
Persönlichkeitsrecht/ Urheberrecht: Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Internetnutzung – 400 Euro Schadenersatz
Auch bei Profifoto vom Bildportal vorher Zustimmung des Models prüfen