Ein befristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, wenn es nicht vertraglich vereinbart wurde. Unbefristete Arbeitsverträge Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge zu schließen. Das funktioniert mit- unter einigen Umständen aber auch ohne- einen Sachgrund. Ein solches befristetes Verhältnis läuft mit der im Vertrag vereinbarten Dauer ab, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Kündigungsmöglichkeiten Mehr >