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Muss der Abmahnung Filesharing in Tauschbörsen im Internet eine Vollmacht beiliegen?

21. Oktober 2010 Zur Wirksamkeit einer Abmahnung

21. Oktober 2010

Ob einer Abmahnung wegen Verletzung vonUrheberrechten, die von einem Vertreter des Abmahnenden verfasstwird, eine Originalvollmacht des Rechteinhabers beiliegen muss, istumstritten.

In einer Entscheidung imWettbewerbsrecht des OLG Celle mit Urteil vom 02.09.2010, 13 U 34/10wurde diese Frage im Ergebnis verneint. Es kommt aber auf dieUmstände des Einzelfalls.

Wenn Voraussetzung einer wirksamenAbmahnung die Übersendung einer Vollmacht wäre, kann der Empfängerder Abmahnung diese wegen Fehlens der Vollmacht zurückweisen. Diesführt zur Unwirksamkeit gemäß § 174 BGB, jedenfalls inentsprechender Anwendung der Vorschrift.

Diese Zurückweisung durch denEmpfänger der Abmahnung kann aber treuwidrig sein. Dies hat jetztdas OLG Celle entschieden. In der Entscheidung ging es im Kern um dieErstattung von Abmahnkosten gemäß § 12 I UWG. Vorausgegangen wareine Abmahnung wegen rechtswidriger allgemeiner Geschäftsbedingungenunter Händlern mit einer Internetplattform.

Im Kern sagte das Gericht Folgendes:

Wenn die von einem Vertreter verfassteAbmahnung verbunden mit der Aufforderung, innerhalb einer bestimmtenFrist eine Unterlassungserklärung abzugeben, zugleich bereits dasAngebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages mitVertragsstrafenversprechen enthält und der Abgemahnte dieses Angebotdurch Unterzeichnung und Zusendung an den Vertreter akzeptiert, istdie Zurückweisung der Abmahnung unter Hinweis auf das Fehlen derOriginalvollmacht treuwidrig.

Ein Abmahnschreiben hat eineDoppelfunktion: einerseits enthält es eine Aufforderung zurUnterwerfung im Vorfeld eines Prozesses und andererseits ist es einAngebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages. BeideFunktionen bestehen unabhängig voneinander.

Da die Regelung zur Abmahnung und zurErstattung von Abmahnkosten in § 12 I UWG seine Entsprechung in §97 a Urheberrechtsgesetz findet, ist die Entscheidung des OLG Celleauch für Abmahnungen von Verletzungen nach dem Urheberrechtsgesetzund somit auch für Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsenrelevant.

 

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