Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig

1. Leistungen im Arbeitsrecht im Überblick

  • Beratung und Prüfung bei Einstellung und Arbeitsvertrag
  • Prüfung und Gestaltung Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag
  • Vertretung und Beratung Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beratung Geschäftsführervertrag, Wettbewerbsverbot usw.
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen des Betriebsübergangs/Firmenübernahme
  • Störungen im Arbeitsverhältnis, Abmahnungen am Arbeitsplatz
  • Prüfung von Kündigungen des Arbeitsvertrages (Kündigungsschutzgesetz usw.)
  • Vertretung bei Kündigung; Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung
  • Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig
  • Beratung hinsichtlich Elternzeit, Elterngeld, Teilzeitanspruch
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen, Urlaubsabgeltung, Anspruch auf Arbeitszeugnis
  • Beratung bei Ansprüchen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Unterstützung im Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung Arbeitsrecht für Unternehmen/Arbeitgeber
  • Beratung Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/Mitarbeiter

2. Allgemeine Leistungsbeschreibung

Als Arbeitsrechtler berät Sie Herr Häntzschel in unserem Büro in Leipzig umfassend und fachlich kompetent zu Fragen bezüglich Abfindung, Abmahnung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmererfindungen, Haftung am Arbeitsplatz,  Elternzeit, Kündigungen und Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage und vielen weiteren Fragen zum Arbeitsrecht und zu Personalangelegenheiten.

Rechtsanwalt Häntzschel berät bei Einstellungen, beispielsweise durch die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Begleitung von Arbeitsverhältnisses (z.B. bei Störungen, Abmahnung) bis zu ihrer Beendigung (z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag).

Dabei umfasst die anwaltliche Tätigkeit sowohl die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern als auch die Betreuung von Unternehmen und Betrieben in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Häntzschel berät Arbeitgeber und Betriebsräte hinsichtlich Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts.

Im Prozess vor den Arbeitsgerichten vertritt Rechtsanwalt Häntzschel konsequent Ihre Interessen, bspw. bei Kündigungsschutzklagen, vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen. Häufig enden arbeitsgerichtliche Prozesse mit der Zahlung einer Abfindung, die Rechtsanwalt Häntzschel in Absprache mit dem jeweiligen Mandanten aushandelt.

Rechtsanwalt Häntzschel unterstützt Sie auch bei der außergerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, etwa bei der Prüfung bzw. Gestaltung eines Aufhebungsvertrages.

Auch bei Fragen hinsichtlich Elternzeit und Teilzeitanspruch (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz), Pflegezeit (Pflegezeitgesetz), Urlaubsabgeltung u.a. Themen des Arbeitsrechts berät Sie Rechtsanwalt Häntzschel kompetent und unter Beachtung Ihrer strategischen Ziele.

Rechtsanwalt Häntzschel hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig erfolgreich abgeschlossen. Seine Zusatzausbildung als Mediator (Mediation – Form des außergerichtlichen Konfliktmanagements) hilft Ihnen zusätzlich, in schwierigen Situationen Ihre Ziele zu erreichen.

3. Wichtiger Hinweis zur Kündigungsschutzklage

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten – gleich aus welchem Grund – beachten Sie bitte, dass die Kündigung nur innerhalb der Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann (vgl. § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz). Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, so gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an rechtswirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Beendigungskündigung oder eine Änderungskündigung handelt. Allerdings kann das Arbeitsgericht ausnahmsweise die verspätete Klage unter den Voraussetzungen des § 5 Kündigungsschutzgesetz zulassen.

4. Einige wichtige gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht

In Deutschland gibt es kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“. Die jeweiligen Problemfelder verteilen sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen, z.B.

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – (BEEG)
  • Mutterschutzgesetz – (MuSchG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)