Schreiben an die Bundesministerin der Justiz zu Problemen der Abmahnungen bei Verletzung von Urheberrechten bei Chartcontainer und Sampler-CDs.
Hier der Volltext:
Per Fax: (030) 18 580 9046
Vorab per E-Mail:Presse@bmj.bund.de
Bundesministerinder Justiz
FrauSabine Leutheusser-Schnarrenberger
Mohrenstraße37
10117Berlin Steinwiesen, den 03.07.2010
Öffentlicher Brief
Für ein digitales Urheberrecht
Sehrgeehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
zumSelbstverständnis einer Demokratie gehört ein lebendiger Dialog zwischenBürgern und den in die einzelnen Gremien gewählten Personen und Parteien. In IhrerBerliner Rede vom 14.06.2010 zum Urheberrecht haben Sie zu einer öffentlichenDebatte angeregt, die zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts inbestimmten Bereichen führen soll.
Urheberrecht – Rechte und Pflichten
Inden Zeiten der digitalen Revolution werden wir heute mit Problemen konfrontiert,bei deren Verhandlung deutlich wird, dass das heutige Rechtssystem noch keine befriedigendenLösungen parat hat. Die Verfolgung und Ahndung von Rechtsverstößen ist immernoch auf ein analoges System ausgerichtet. Ein Rechtsbewusstsein in unserenRechtsstaat wird entwickelt, indem ein einzelner Rechtsverstoß verfolgt undgeahndet wird.
Inder heutigen digitalen Zeit haben wir es aber mit neuen Phänomenen wie
- Massenrechtsverstößen,
- Massenabmahnungen,
- Massenabmahnern,
- Serienabmahnungen,
- Mehrfachabmahnungen,
- Folgeabmahnungenusw.
zutun, für die das Instrumentarium des Gesetzgebers noch nicht ausreicht und“digital“ nicht nur eine Verlängerung der äußeren Wirklichkeit mitanderen Mitteln ist, sondern im mehrfachen Wortsinne eigenen Gesetzen folgt undfolgen sollte.
Phänomen „Chartcontainer / Sampler-CDs“
Seitdem Jahr 2010 hat sich herauskristallisiert, dass die Urheber und VerwerterVerstöße gegen ihre Rechte durch Urheberrechtsverletzungen in den so genantenInternettauschbörsen massiv geltend machen. Dabei kommt es regelmäßig zuMehrfach- oder Folgeabmahnungen hinsichtlich Rechtsverletzungen, die sogenannte Chartcontainer betreffen, in deren Endergebnis abgemahnte Anschlussinhaberdeutlich über Gebühr beansprucht werden. Drei bis fünf Abmahnungen sind regelmäßigan der Tagesordnung; dies sind beileibe keine Einzelfälle.
Was ist eine Sampler-CD?
Hierbeihandelt es sich um eine im Handel befindliche Zusammenstellung von Musiktitelnmehrerer Interpreten zu einem bestimmten Thema auf in der Regel zwei CDs(z. B. Bravo Hits Vol. 69 [Doppel-CD]).
Was ist ein Chartcontainer?
Diesmeint eine in Internettauschbörsen frei zur Verfügung gestellte, nicht imHandel erhältliche, ständig aktualisierte sowie komprimierte Zusammenstellungvon mehreren Musiktiteln (Regelfall: German Top 100 Single Charts; rar.-Archiv;ca. 500 MB).
Aneinem Beispiel des Chartcontainers „German Top 100 Single Charts 05.04.2010“ (sieheAnlage) möchten wir unseren Standpunkt erklären. Es besteht hier und jetzt dietheoretische Möglichkeit, dass ein ermittelter Anschlussinhaber (, der imÜbrigen nicht der wahre Täter sein muss, aber dennoch regelmäßig als Störer inAnspruch genommen wird) sage und schreibe 11 Abmahnungen erhält.
1. Abmahnung (EUR 1.200,00 jeAbmahnung)
AbmahnendeKanzlei: Rasch Rechtsanwälte,
Rechteinhaber:Universal Music GmbH,
Platz:1, 2, 3, 6, 8, 40, 90, 98,
AnzahlAbmahnungen: 1,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 1.200,00,
2. – 4. Abmahnung (EUR 480,00 jeAbmahnung)
AbmahnendeKanzleien: Schalast & Partner; Denecke|von Haxthausen & Partner; Grafvon Westphalen; Kornmeier & Partner,
Rechteinhaber:DigiProtect – Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH,
Platz:17, 38, 48,
AnzahlAbmahnungen: 3,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 480,00,
5. – 8. Abmahnung (EUR 480,00 jeAbmahnung)
AbmahnendeKanzlei: Nümann und Lang Rechtsanwälte,
Rechteinhaber:Herren Eshuijs, Pfeifer, Reuter; Vogt; Styleheads Gesellschaft für EntertainmentmbH,
Platz:23, 76, 87, 97,
AnzahlAbmahnungen: 3,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 480,00,
9. Abmahnung (EUR 350,00 je Abmahnung)
AbmahnendeKanzlei: Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe Rechtsanwälte,
Rechteinhaber:Bushido,
Platz:63,
AnzahlAbmahnungen: 1,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 350,00,
10. Abmahnung (EUR 500,00 je Abmahnung)
AbmahnendeKanzlei: Baek Law Rechtsanwälte,
Rechteinhaber:Hitmix Musikagentur,
Platz:99,
AnzahlAbmahnungen: 1,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 500,00,
11. Abmahnung (EUR 390,00 je Abmahnung)
AbmahnendeKanzlei: RA Meier Rechtsanwaltskanzlei,
Rechteinhaber:Trak Music GnbR,
Platz:52,
AnzahlAbmahnungen: 1,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 390,00,
Keine Abmahnungen, da nicht in diesemChartcontainer vertreten (EUR 450,00 je Abmahnung)
AbmahnendeKanzlei: Kornmeier & Partner,
Rechteinhaber:GDSDR GmbH,
Platz:/,
AnzahlAbmahnungen: 1,
AußergerichtlicheForderungen: EUR 450,00.
Indiesem fiktiven Fall besteht die Möglichkeit, dass ein Anschlussinhaber 11 Abmahnungenerhält, mit außergerichtlichen Gesamtforderungen in Höhe von EUR 5.800,00.Diese Summe wird sich klageweise sicherlich verdreifachen.
Hierzu können Rechteinhaber zwei verschiedeneAnschauungen vertreten.
(1)Der verletzte Rechteinhaber kann jeden Rechtsverstoß einzeln geltend machen.
(2)Statt bekannte offensichtliche Rechtsverletzungen auf einmal und vollständigabzumahnen, wird stattdessen tröpfchenweise mit dem Ziel operiert, denAbgemahnten möglichst stark zu schädigen, zumindest aber über die Gebühr zubeanspruchen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009, Az. 3 U 159/08 –“Salami-Taktik“).
Wennman jetzt, im speziellen Fall der Abmahnungen bei einem Lied aus einem Chartcontaineroder einer Sampler-CD, die allgemeine Meinung vertritt, dass die “Ein-Lied-Rechteinhaber“ihre Kenntnisse über die offensichtlichen Rechtsverletzungen in einer konkretenVerletzungsform grundsätzlich einzeln ausschöpfen müssen (vgl. OLG Düsseldorf,Urteil vom 30.10.2007 – Az. I-20 U 107/07), stellt aber ein schrittweisesVorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot aller Handlungen einenRechtsmissbrauch dar.
Welche Möglichkeiten ergeben sich, diese Massen-, Folge- und Mehrfachabmahnungenzu verhindern, um einen Abgemahnten nicht über die Gebühr zu beanspruchen undin einem möglichen wirtschaftlichen Ruin zu treiben?
1. Gesetzgeber bzw.Rechtsprechung
Einführung einer so genannten “100Lieder-Deckelung“
Fürein Lied (Tonaufnahme) wird ein einheitlicher Streitwert festgelegt in Höhe vonEUR 500,00, gültig bis zu einer Anzahl von insgesamt 100 Liedern.
Diese100 Lieder-Deckelung stellt unserer Ansicht nach eine gleichberechtigte Lösungfür alle Interessengruppen dar: einerseits für den geschädigten Rechteinhaber,der weiterhin Rechtsverletzungen geltend machen kann, sowie auch für den abgemahntenAnschlussinhaber, der, ganz ohne Streitwertexplosion oder Belastung über Gebührdurch horrende zivilrechtliche Forderungen sowie Mehrfach- bzw.Folgeabmahnungen, mittels einer Abmahnung auf sein rechtswidriges Verhalten hingewiesenwird.
Mögliche Konstellationen(Beispielrechnungen):
- 1 Lied,Streitwert EUR 500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 58,50;
- 7 Lieder (z. B.Rasch Rechtsanwälte), Streitwert EUR 3.500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG,ohne MwSt.): EUR 282,10;
- 1 Album (12Lieder*); Streitwert EUR 6.000,00;anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 439,40;
- 1 Sampler-CD (42Lieder*); Streitwert EUR 21.000,00;anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 839,80;
- 1 kompletterChartcontainer (100 Lieder*);Streitwert EUR 50.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR1.359,80;
* Gültigkeit dieses Streitwertmodells, wenn komplett alleLieder abgemahnt werden.
2. Rechteinhaber
Wennmehrere Rechteinhaber mit einer Kanzlei zusammenarbeiten, müssen mehrereRechtsverletzungen zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Bezüglich desProblems der Vielfachabmahnungen könnte eine Lösung gegebenenfalls dahingehenderfolgen, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung bezüglicheinzelner Lieder eines Chartcontainers die Wiederholungsgefahr auch für alleanderen Lieder des Chartcontainers ausgeräumt wird, sodass weitere Abmahnungenunzulässig sind. Das wäre eine Lösung über die erweiterte Auslegung derUnterlassungserklärung.
Eineangemessene pauschale Forderungshöhe für Erstabmahnungen im Sampler- bzw.Chartcontainerbereich könnte also folgendermaßen aussehen:
Abmahnender Anwalt Logfirma EV der IP-Inhaberermittlung Schadensersatz
Gesamt |
EUR 100,00 EUR 30,00 EUR 70,00 EUR 50,00
EUR 250,00
|
2. Provider
Hierzumüssen auch die Provider mit in die Pflicht genommen werden, um ihren Beitragzur Verhinderung von Rechtsverletzungen beizutragen. Wir betonen aber: nichtals Hilfssheriff der Rechteinhaber, sondern als Dienstleister für seinen Kunden,den Verbraucher.
Beider öffentlichen Kenntnis darüber, dass in den Internettauschbörsen tagtäglichmassenhaft Urheberechtsverletzungen stattfinden, muss der Internet ServiceProvider im Interesse seiner Kunden Maßnahmen für eine eigene Aufklärungsarbeitbezüglich der Themen „Urheberrechtsverletzungen“ und „Sicherung vor möglichemEindringen in ein ungesichertes WLAN-Netzwerk durch unbefugte Dritte“ergreifen. Dies kann in Form eines Merkblatts, das bei Vertragsbeginn ausgehändigtwird, und als Mitteilung für Stammkunden problemlos erfolgen.
MitAuslieferung der Hardware, insbesondere von so genannten WLAN-Routern mussgewährleistet sein, dass diese bereits ab Werk mit einemVerschlüsselungsalgorithmus versehen sind.
Außerdemsollte die Option der Portsperrung (so genannter P2P-Filter) von bekanntenP2P-Netzwerken als Service des Providers angeboten werden, wobei der Endverbrauchersich entscheiden kann, ob er diesen Service in Anspruch nimmt.
Inder Speicherpraxis der Internet Service Provider hat sich eine kurzzeitigeSpeicherung von Verkehrsdaten bis zu 7 Tagen (AG Bonn, Urteil vom 05.07.2007 -Az. 9 C 177/07; LG Darmstadt, Urteil v. 06.06.2007 – Az. 10 O 562/0) durchgesetzt.In diesem Zeitraum von 7 Tagen erfolgt das Feststellen des Rechtsverstoßes(Log-Datum) über den richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdatengemäß § 101 Abs. 9 UrhG, sowie das Herantreten des Auskunftssuchenden an denInternet Service Provider.
Durchden Internet Service Provider wird aber jetzt die Auskunft unverhältnismäßig übermehrere Monate verschleppt. Hier wird einerseits einer Argumentation nach einerEilbedürftigkeit bei Rechtsgutverletzungen entgegengewirkt, sowie auch dem Grundgedankeneiner zeitnahen Rechtsverfolgung. Andererseits wird hier nicht im Sinne desVerbrauchers gehandelt. Durch das Verschleppen der Beauskunftung der Person hinterder ermittelten IP-Adresse werden Grundlagen für Mehrfach- und Folgeabmahnungengeschaffen; der Anschlussinhaber, nicht der (meist) jugendliche Filesharer,erlangt zu spät Kenntnis, um noch Maßnahmen ergreifen zu können, die Rechtsgutverletzungenverhindern würden, und tappt in die Falle der Mehrfachabmahnungen.
DerProvider hat die mit den Anträgen zur Herausgabe von Verkehrsdaten verbundenenEinschränkungen nach der gesetzgeberischen Entscheidung hinzunehmen undRessourcen bereitzustellen, die eine zeitnahe Rechtsverfolgung ermöglichen.
3. Log-Firmen
Dieso genannten Log-Firmen, Antipiracy-Firmen oder IT Dienstleistungsanbieter, diemittels Datenerhebung Profit erzielen, unterliegen keinerlei staatlichenAuflagen oder Kontrollen, um technische und menschliche Fehler auszuschließen.Hier sollten einerseits vonseiten der staatlichen Kontrollorgane eineeinheitliche Zertifizierung, zumindest aber regelmäßige Auflagen undKorntrollen erfolgen; anderseits wäre an der Zeit, dass die Gerichte die Artder Beweiserhebung („Loggen“) genauer hinterfragen. Bekannt ist das Urteil desLG Köln vom 26.01.2010 (Aktenzeichen 28 O 241/09), in dem berechtigte Zweifelals „Mutmaßungen ins Blaue hinein“ abgetan wurden. Der Einzelne, derunberechtigt abgemahnt wurde, hat hier eine sehr schlechteVerteidigungsposition, da er das Massenphänomen aus tatsächlichen, aber auchaus rechtlichen Gründen nicht entsprechend darlegen kann. Hier wäre ggf. dieSchaffung weiterer genauerer Auskunftspflichten der Abmahner sinnvoll.
4. Neufassung § 32 ZPO
(“fliegenderGerichtsstand“), zur Verhinderung des so genannten “Forum Shopping” (engl.“Gerichts-Einkaufsbummel”) bzw. im Hinblick auf die Prozessökonomie
§ 32 – Besonderer Gerichtsstand derunerlaubten Handlung
(1)Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessenBezirk die Handlung begangen ist.
(2)In einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung des Urheberrechtes durchVerbraucher,
(a)in den Internettauschbörsen und
(b)privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern,
istder allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz des Verfügungsbeklagten zuständig.
(3)Für Klagen wegen Verletzung des Urheberrechtes durch Verbraucher, insbesondere
(a)in den Internettauschbörsen und
(b)privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern,
istjeder allgemeine Gerichtsstand des Bundeslandes zuständig, indem der Beklagteseinen Wohnsitz hat.
5. Senkung desStreitwertes bei Erstabmahnungen hinsichtlich allgemeiner Urheberrechtsverletzungenin Internettauschbörsen und privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern
Letztlichsehen wir auch in den hohen Streitwerten, die von den Gerichtenangesetzt werden, ein sehr großes Problem für Privatpersonen.
Z. B.
- OLG Hamburg (5 W11/09): 695.000 Euro bei 139 Liedern,
- LG Hamburg (308O 439/09): 25.000 Euro bei einem Musikalbum,
- LG Köln (28 O596/09): 50.000 Euro bei einem vollständigen Musikalbum,
- LG Köln (28 O889/08): Streitwert von 100.000,00 € je Verletztem bei jeweils mehr als 20Titeln,
- LG Hamburg (308O 139/06): 6000 Euro Streitwert bei einem angebotenen Titel.
Dasist aus unserer Sicht viel zu hoch. Mit solchen Streitwerten setzen sichnormalerweise nur Großunternehmen auseinander. Eine Instanz kostet bei solchen Streitwertenmehrere 10.000 Euro.
Dasfinden wir besonders bei überwiegend jugendlichen Filesharer und privaten Anschlussinhabern,die selbst nicht Täter sind, ruinös und unverhältnismäßig. Ein weitererwichtiger Aspekt ist ja letztlich der Schutz von Minderjährigen. Während Minderjährigesowohl im Strafrecht wie erst recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch gutgeschützt sind, läuft dieser Schutz im Rahmen des Urheberrechts leer. Dies giltumso mehr, als dass es in erster Linie Minderjährige sind, die Tauschbörsennutzen. Hier halten wir ein gesetzgeberisches Korrektiv für dringenderforderlich.
Früherwaren Urheberrechtsverletzungen in diesen Dimensionen für Privatpersonenohnehin undenkbar. Erst seit es das Internet gibt, wird auch der Einzelne zumSender und kann so – bewusst oder unbewusst – massive Urheberrechtsverletzungenbegehen.
6. WeitereSpezifizierung des § 97a Abs. 2 UrhG
Durchden Gesetzgeber wurde mit der Einführung des § 97a Abs. 2 UrhG ein guter Ansatzpunktgeschaffen, jugendliche Filesharer beim so genannten ersten “Naschen“ aus einerInternettauschbörse nicht über die Gebühr zu beanspruchen sowie einen Abmahnmissbrauchgegenüber Privatpersonen zu verhindern. Die Praxis zeigt aber überdeutlich,dass außer bei einem Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main (Az 30 C 2353 /09-75, Urteil vom 01.02.2010), die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG keineAnwendung hinsichtlich der Internettauschbörse fand. Hier gilt es nachzubessern.
EineSpezifizierung der möglichen Forderungen
Abmahnender Anwalt Logfirma EV der IP-Inhaberermittlung Schadensersatz
Gesamt |
EUR 100,00 EUR 30,00 EUR 70,00 EUR 50,00
EUR 250,00
|
beiErstabmahnungen in Internettauschbörsen und privaten Verkäufen in Internetauktionshäusernist durchsetzbar und ökonomisch.
NeueKonzepte in Richtung “Two-Strikes“ , “Three-Strikes“ bzw. “Warnschilder fürFilesharer“ wären nicht mehr notwendig. Auf den Staatshaushalt, den Steuerzahlerund Endverbraucher von Internetzugangsverträgen würden keine zusätzlichenBelastungen zukommen; es entstünde auch keine zusätzliche Bürokratie odermöglicher Wegfall des Richterbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäߧ 101 Abs. 9 UrhG. Durch einen angemessenen und realistischen Betrag in Höhevon EUR 250,00 würde trotzdem eine erzieherische Bestrafung bei derGeltendmachung der Urheberrechtsverletzung gewährleistet sein. Denn es solltedie erzieherische Wirksamkeit einer Abmahnung im Vordergrund stehen, nicht dieunangebracht hohen zivilrechtlichen Forderungen der Rechteverwerter.
Wirsehen diesen öffentlichen Brief als unseren Beitrag an, unseren Standpunkt fürein digitales Urheberrecht und für einen schrittweisen Ausgleich der Interessender Urheber und Verbraucher in der von Ihnen eröffneten Debatte darzulegen.
Zitat Richter Barry Sankol (LandgerichtHamburg)
„Vorzugswürdig wäre allerdings die (schonlängst überfällige) Bereitstellung eines wirtschaftlich tragfähigenGeschäftsmodells durch die Musikindustrie, welches das illegale “Datensaugen“unattraktiv und die P2P-(Gerichts)Verfahren obsolet werden ließe (K&R, Heft03/2009, Seite 214).“
Mit freundlichen Grüßen
1. Gulli.com
InqnetGmbH
Praterstraße31
A- 1020 Wien
2. Verein zur Hilfe und Unterstützunggegen den Abmahnwahn e.V.
Dorfstraße23
D-23948Niederklütz
3. Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Grundgasse02
96349Steinwiesen
4. Kanzlei Dr. Alexander WachsRechtsanwalt
Osterstraße116
20259Hamburg
5. just law Rechtsanwälte
Groner-Tor-Straße8
37073Göttingen
6. Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier
Kanzleiim FEZ
Alfred- Herrhausen – Str. 44
58455Witten
7. Rechtsanwaltskanzlei Weiner
RechtsanwaltChristian Weiner, LL.M.
Stauffenbergstrasse18
74523Schwäbisch Hall
8. Rechtsanwaltskanzlei & GütestelleRassi Warai
Viktoriastr.36
32423Minden
9. Rechtsanwaltskanzlei Aydin Engin
EschersheimerLandstr. 1-3,
60322Frankfurt am Main
10. Rechtsanwaltskanzlei Jun
Beethovenstr.5
97080Würzburg
11. Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau
Kanzleifür IT-Recht
Dachauplatz8
93047Regensburg
12. jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier& Eisele PartG
Kanzleifür IP/IT
FrankfurterStraße 2
38122Braunschweig
13. Rechtsanwalt Philipp Obladen
NeusserStr. 304
50733Köln
14. Internetrecht-Rostock.de
Richard-Wagner-Straße14
18055Rostock
15. BRENNER RECHTSANWÄLTE
RechtsanwaltThomas Gramespacher
Rechtsanwaltu. Fachanwalt für IT-Recht Maximillian Brenner, LL.M. (Informationsrecht)
Herwarthstraße36
53115Bonn
16. Rechtsanwaltskanzlei do§ch
RechtsanwaltSebastian Dosch
Fachanwaltfür Informationstechnologierecht
Schwarzwaldstraße47
69124Heidelberg – Kirchheim
17. Feil Rechtsanwälte
Georgsplatz9
30159Hannover
18. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ.Matthias Lederer
Fürstendamm7
85354Freising
19. Rechtsanwalt Volker Küpperbusch
Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwälteund Notare
Dr.Stracke, Bubenzer & Kollegen
Marktstraße7 – 33602 Bielefeld
20. Rechtsanwalt Carsten Rüsberg
Düngelstraße84
44623Herne
21. MS Concept Rechtsanwälte GbR
Gewerbestraße11
71332 Waiblingen
22. Rechtsanwalt Gregor Waschau
BreiteStraße 59
47798 Krefeld
23.Rechtsanwalt Mathis Gröndahl
Fachanwaltfür IT-Recht
SperlingKöhler und Reister Rechtsanwälte
SchönhauserAllee 146
10435Berlin
24. Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Welserstraße10-12
10777Berlin
25. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang GoedartPalm
RechtsanwaltskanzleiDr. Palm – Bonn City
Rathausgasse9
53111Bonn
26. Rechtsanwalt und Fachanwalt fürStrafrecht Dieter Ferner
CarlZeiss Str 5
52477Alsdorf
Anlage
German Top 100 Single Charts 05.04.2010 (692 MB)
Inhalt:
001. Lena Meyer Landrut – Satellite
002. Stromae – Alors On Danse
003. Unheilig – Geboren um zu leben
004. Cheryl Cole – Fight for this love
005. Kesha – Tik Tok
006. Lena Meyer-Landrut Bee
007. Iyaz – Replay
008. Lena Meyer-Landrut – LoveMe
009. David Guetta Ft. Ki – Memories
010. Rihanna – Rude Boy
011. Keri Hilson – I Like
012. Owl City – Fireflies
013. Amy Macdonald – Don’t tell me that itsover
014. Black Eyed Peas – Rock that Body
015. Timbaland feat. Kat – If we ever meetagain
016. OneRepublic – All The Right Moves
017. Die Atzen, Frauenarzt – Disco Pogo
018. Jennifer Braun – I Care for You
019.Lady Gaga – Bad Romance
020. Culcha Candela – Eiskalt
021. Cascada – Pyromania
022. Revolverheld – Spinner
023. Culcha Candela – Monsta
024. Gossip Heavy – Cross
025. Aura Dione – I Will Love You Monday
026. Muse – Undisclosed desires
027. The Black Eyed Peas – Meet Me Halfway
028.Justin Bieber feat Ludacris – Baby
029. Ich + Ich – Einer von Zweien
030.The Disco Boys – I Surrender
031. Stanfour – Wishing You Well
032. Goldfrapp – Rocket
033. Alicia Keys – Try Sleeping With ABroken
034. The Black Eyed Peas – I Gotta Feeling
035. Jason Derulo – Whatcha Say
036. Fettes Brot -Jein 2010
037. Alexandra Burke Feat Flo Rida – BadBoys
038. Scooter – Stuck On Replay
039. Jan Delay – Hoffnung
040.Timbaland – Morning After Dark
041. Silbermond – Krieger Des Lichts
042. Avril Lavigne – Alice
043. Ich + Ich – Pflaster
044. Jay-Z & Alicia Keys – Empire StateOf Mind
045.Xavier Naidoo – Halte durch
046. David Guetta – Sexy Bitch Feat Akon
047. Frauenarzt – Das Geht Ab
048. Rihanna – Russian Roulette
049. Robbie Williams – Morning Sun
050. Pitbull feat. Akon – Shut it down
051. Jennifer Braun – Bee
052. Darius & Finlay feat Nicco – RockTo The Beat
053.Paul & Fritz Kalkbrenner – Sky And Sand
054. The Ian Carey Project – Get Shaky
055.Xavier Naidoo – Alles Kann Besser Werden
056. Herbert Grönemeyer – Komm zur Ruhr
057. DJ Ötzi & Karel Gott – Fang DasLicht
058. Agnes – Realise (Release Me)
059. Onerepublic – Secrets
060.Sportfreunde Stiller – Lass Mich Nie Mehr Los
061. Juergen Drews – Ich Bau Dir EinSchloss
062. Witt-Heppner – Die Flut
063. Bushido – Alles wird gut
064.Gorillaz feat Mos Def – Stylo
065. Florence + The Mach – You’ve Got The Love
066. Lady Gaga – Poker Face
067. Nickelback – If Today Was Your LastDay
068. Marit Larsen – If A Song Could Get MeYou
069. Helping for Haiti – Everybody Hurts
070. Schiller feat Nadia – I Try
071. David Guetta feat Esteille – One Love
072. Lady GaGa – Paparazzi
073. Three 6 Mafia vs DJ Tiesto, SeanKingston and Flo Rida – Feel
074.Jennifer Braun – Satellite
075. Rockstroh – Tanzen
076. Culcha Candela – Schöne Neue Welt
077. David Guetta &. Kel When – Love TakesOver
078. Rox – My Baby Left Me
079. Donots – Calling
080.Ella Endlich – Küss Mich Halt Mich Lieb Mich
081. Peter Fox – Haus Am See
082. Marit Larsen – Under the Surface
083.Ville Valo & Natali – Summer Wine
084. Eisbrecher – Eiszeit
085. Stanfour – In Your Arms
086. Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment
087. Culcha Candela – Hamma
088. Robbie Williams – Bodies
089.Lisa Mitchell – Neopolitan Dreams
090. Unheilig – An Deiner Seite
091. Jason Mraz – Mr. Curiosity
092. Silly – Ich Sag Nicht Ja
093.Westernhagen – Wir Haben Die SchnauzeVoll
094. Cassandra Steen feat Adel Tawil – Stadt
095. Dominik Büchele – Closer to Heaven
096. The Discoboys – For You
097.Cascada – Evacuate The Dancefloor
098. Jan Delay – Oh Jonny
099.Tim Toupet – So A Schöner Tag (Fliegerlied)
100. Gossip – Love Long Distance
Rechtstipps und Urteile