Viele Rechtsanwälte in Leipzig schreiben Arbeitsrecht auf ihre Fahnen, sind aber keine Fachanwälte. Ich bin „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und damit auf diesem Rechtsgebiet besonders qualifiziert.
Dafür habe ich eine Zusatzausbildung absolviert – den sogenannten Fachanwaltslehrgang. Für die Verleihung des Fachanwaltstitels musste ich außerdem umfangreiche Erfahrungen in den Teilgebieten des Arbeitsrechts nachweisen.
Um den Titel „Fachanwalt“ zu behalten, bilde ich mich regelmäßig auf Praxisseminaren fort. Über meine Weiterbildung muss ich der Sächsischen Rechtsanwaltskammer jährlich Rechenschaft ablegen.