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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen ab 2010

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hotels ab 2010

Ab 1. Januar 2010 werden Beherbergungsleistungen nur noch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Bisher galt der Regelsteuersatz von 19 %.Zu den Beherbergungsleistungen zählen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) „die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.“ Dies betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen und Ferienwohnungen sowie auf Campingplätzen. Nicht von der Steuermäßigung umfasst werden hingegen die nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden weiteren Leistungen, wie die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen sowie die TV-Nutzung.

 

Ansprechpartner für Fragen des Steuerrechts ist:

Rechtsanwalt Kay Fietkau

Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT- und Internetrecht, Markenrecht

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