Rechtsblog

Grundstücksrecht: Baumsturz – Ausgleichsanspruch des geschädigten Eigentümers

28. Februar 2012: Nachbar kann bei Baumsturz Entschädigung verlangen.

BGH,Urteil vom 17.09.2004, V ZR 230/03

Hatein Grundstückseigentümer eine Gefahrenlage, wie einen umsturzgefährdeten Baum,geschaffen, an deren Beseitigung er durch Rechtsvorschriften (z.B.Naturschutzrecht) gehindert ist, kann er seinem Nachbarn dennoch zum Ausgleichverpflichtet sein, wenn es dadurch zu einem erheblichen Schaden des Nachbarn kommt.  Der Schadensersatzanspruch kann hier trotzfehlenden Verschuldens entstehen.

Imzu Grunde liegenden Fall war einem Grundstückseigentümer das Roden eines Teilsdes Baumbestandes durch eine Baugenehmigung gestattet worden. Nach Abschlussder Arbeiten sorgte sich der Nachbar um die Standsicherheit der verbliebenenBäume. Die zuständige Behörde hatte keine Bedenken und untersagte deren Rodung.Bei einem Sturm stürzten zwei der Bäume auf das Grundstück des Nachbarn undbeschädigten eine Garage sowie die Gartenanlage.

DerBGH stützt hier den Schadensersatzanspruch auf den so genannten „zivilrechtlichenAufopferungsanspruch“, der ohne ein Verschulden vorauszusetzen, einausgleichendes Moment in der nachbarlichen Beziehung darstellt. DieEinwirkungen auf das betroffene Grundstück müssen aber das zumutbare Maß einerentschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

Schlagwörter:Gefahrenlage auf Grundstück, umsturzgefährdeter Baum, Schaden beim Nachbarn,Standsicherheit von Bäumen

Ansprechpartnerfür Fragen des Grundstücks- und Nachbarrechts ist:

RechtsanwaltChristoph Häntzschel

GrundmannHäntzschel Rechtsanwälte Leipzig

www.hgra.de

www.grundstücksrecht-leipzig.de

Rechtstipps und Urteile