Rechtsblog

Öffentlicher Brief – Für ein digitales Urheberrecht

Schreiben an die Bundesministerin der Justiz zu Problemen der Abmahnungen bei Verletzung von Urheberrechten bei Chartcontainer und Sampler-CDs.

Hier der Volltext:

 

Per Fax: (030) 18 580 9046

Vorab per E-Mail:Presse@bmj.bund.de

Bundesministerinder Justiz

FrauSabine Leutheusser-Schnarrenberger

Mohrenstraße37

10117Berlin                                                                          Steinwiesen, den 03.07.2010

 

 

 

 

 

Öffentlicher Brief

 

Für ein digitales Urheberrecht

 

 

 

 

Sehrgeehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

 

zumSelbstverständnis einer Demokratie gehört ein lebendiger Dialog zwischenBürgern und den in die einzelnen Gremien gewählten Personen und Parteien. In IhrerBerliner Rede vom 14.06.2010 zum Urheberrecht haben Sie zu einer öffentlichenDebatte angeregt, die zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts inbestimmten Bereichen führen soll.

 

 

 

 

 

Urheberrecht – Rechte und Pflichten

 

Inden Zeiten der digitalen Revolution werden wir heute mit Problemen konfrontiert,bei deren Verhandlung deutlich wird, dass das heutige Rechtssystem noch keine befriedigendenLösungen parat hat. Die Verfolgung und Ahndung von Rechtsverstößen ist immernoch auf ein analoges System ausgerichtet. Ein Rechtsbewusstsein in unserenRechtsstaat wird entwickelt, indem ein einzelner Rechtsverstoß verfolgt undgeahndet wird.

Inder heutigen digitalen Zeit haben wir es aber mit neuen Phänomenen wie

  • Massenrechtsverstößen,
  • Massenabmahnungen,
  • Massenabmahnern,
  • Serienabmahnungen,
  • Mehrfachabmahnungen,
  • Folgeabmahnungenusw.

zutun, für die das Instrumentarium des Gesetzgebers noch nicht ausreicht und“digital“ nicht nur eine Verlängerung der äußeren Wirklichkeit mitanderen Mitteln ist, sondern im mehrfachen Wortsinne eigenen Gesetzen folgt undfolgen sollte.

 

 

Phänomen „Chartcontainer / Sampler-CDs“

 

 

Seitdem Jahr 2010 hat sich herauskristallisiert, dass die Urheber und VerwerterVerstöße gegen ihre Rechte durch Urheberrechtsverletzungen in den so genantenInternettauschbörsen massiv geltend machen. Dabei kommt es regelmäßig zuMehrfach- oder Folgeabmahnungen hinsichtlich Rechtsverletzungen, die sogenannte Chartcontainer betreffen, in deren Endergebnis abgemahnte Anschlussinhaberdeutlich über Gebühr beansprucht werden. Drei bis fünf Abmahnungen sind regelmäßigan der Tagesordnung; dies sind beileibe keine Einzelfälle.

 

 

Was ist eine Sampler-CD?

Hierbeihandelt es sich um eine im Handel befindliche Zusammenstellung von Musiktitelnmehrerer Interpreten zu einem bestimmten Thema auf in der Regel zwei CDs(z. B. Bravo Hits Vol. 69 [Doppel-CD]).

 

 

Was ist ein Chartcontainer?

Diesmeint eine in Internettauschbörsen frei zur Verfügung gestellte, nicht imHandel erhältliche, ständig aktualisierte sowie komprimierte Zusammenstellungvon mehreren Musiktiteln (Regelfall: German Top 100 Single Charts; rar.-Archiv;ca. 500 MB).

 

Aneinem Beispiel des Chartcontainers „German Top 100 Single Charts 05.04.2010“ (sieheAnlage) möchten wir unseren Standpunkt erklären. Es besteht hier und jetzt dietheoretische Möglichkeit, dass ein ermittelter Anschlussinhaber (, der imÜbrigen nicht der wahre Täter sein muss, aber dennoch regelmäßig als Störer inAnspruch genommen wird) sage und schreibe 11 Abmahnungen erhält.

 

 

1. Abmahnung (EUR 1.200,00 jeAbmahnung)

AbmahnendeKanzlei: Rasch Rechtsanwälte,

Rechteinhaber:Universal Music GmbH,

Platz:1, 2, 3, 6, 8, 40, 90, 98,

AnzahlAbmahnungen: 1,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 1.200,00,

 

2. – 4. Abmahnung (EUR 480,00 jeAbmahnung)

AbmahnendeKanzleien: Schalast & Partner; Denecke|von Haxthausen & Partner; Grafvon Westphalen; Kornmeier & Partner,

Rechteinhaber:DigiProtect – Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH,

Platz:17, 38, 48,

AnzahlAbmahnungen: 3,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 480,00,

 

5. – 8. Abmahnung (EUR 480,00 jeAbmahnung)

AbmahnendeKanzlei: Nümann und Lang Rechtsanwälte,

Rechteinhaber:Herren Eshuijs, Pfeifer, Reuter; Vogt; Styleheads Gesellschaft für EntertainmentmbH,

Platz:23, 76, 87, 97,

AnzahlAbmahnungen: 3,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 480,00,

 

 

 

9. Abmahnung (EUR 350,00 je Abmahnung)

AbmahnendeKanzlei: Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe Rechtsanwälte,

Rechteinhaber:Bushido,

Platz:63,

AnzahlAbmahnungen: 1,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 350,00,

 

10. Abmahnung (EUR 500,00 je Abmahnung)

AbmahnendeKanzlei: Baek Law Rechtsanwälte,

Rechteinhaber:Hitmix Musikagentur,

Platz:99,

AnzahlAbmahnungen: 1,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 500,00,

 

11. Abmahnung (EUR 390,00 je Abmahnung)

AbmahnendeKanzlei: RA Meier Rechtsanwaltskanzlei,

Rechteinhaber:Trak Music GnbR,

Platz:52,

AnzahlAbmahnungen: 1,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 390,00,

 

Keine Abmahnungen, da nicht in diesemChartcontainer vertreten (EUR 450,00 je Abmahnung)

AbmahnendeKanzlei: Kornmeier & Partner,

Rechteinhaber:GDSDR GmbH,

Platz:/,

AnzahlAbmahnungen: 1,

AußergerichtlicheForderungen: EUR 450,00.

 

Indiesem fiktiven Fall besteht die Möglichkeit, dass ein Anschlussinhaber 11 Abmahnungenerhält, mit außergerichtlichen Gesamtforderungen in Höhe von EUR 5.800,00.Diese Summe wird sich klageweise sicherlich verdreifachen.

 

 

 

 

Hierzu können Rechteinhaber zwei verschiedeneAnschauungen vertreten.

 

(1)Der verletzte Rechteinhaber kann jeden Rechtsverstoß einzeln geltend machen.

 

(2)Statt bekannte offensichtliche Rechtsverletzungen auf einmal und vollständigabzumahnen, wird stattdessen tröpfchenweise mit dem Ziel operiert, denAbgemahnten möglichst stark zu schädigen, zumindest aber über die Gebühr zubeanspruchen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009, Az. 3 U 159/08 –“Salami-Taktik“).

Wennman jetzt, im speziellen Fall der Abmahnungen bei einem Lied aus einem Chartcontaineroder einer Sampler-CD, die allgemeine Meinung vertritt, dass die “Ein-Lied-Rechteinhaber“ihre Kenntnisse über die offensichtlichen Rechtsverletzungen in einer konkretenVerletzungsform grundsätzlich einzeln ausschöpfen müssen (vgl. OLG Düsseldorf,Urteil vom 30.10.2007 – Az. I-20 U 107/07), stellt aber ein schrittweisesVorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot aller Handlungen einenRechtsmissbrauch dar.

 

 

 

Welche Möglichkeiten ergeben sich, diese Massen-, Folge- und Mehrfachabmahnungenzu verhindern, um einen Abgemahnten nicht über die Gebühr zu beanspruchen undin einem möglichen wirtschaftlichen Ruin zu treiben?

 

 

 

 

1. Gesetzgeber bzw.Rechtsprechung

 

 

Einführung einer so genannten “100Lieder-Deckelung“

 

Fürein Lied (Tonaufnahme) wird ein einheitlicher Streitwert festgelegt in Höhe vonEUR 500,00, gültig bis zu einer Anzahl von insgesamt 100 Liedern.

Diese100 Lieder-Deckelung stellt unserer Ansicht nach eine gleichberechtigte Lösungfür alle Interessengruppen dar: einerseits für den geschädigten Rechteinhaber,der weiterhin Rechtsverletzungen geltend machen kann, sowie auch für den abgemahntenAnschlussinhaber, der, ganz ohne Streitwertexplosion oder Belastung über Gebührdurch horrende zivilrechtliche Forderungen sowie Mehrfach- bzw.Folgeabmahnungen, mittels einer Abmahnung auf sein rechtswidriges Verhalten hingewiesenwird.

 

Mögliche Konstellationen(Beispielrechnungen):

  • 1 Lied,Streitwert EUR 500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 58,50;
  • 7 Lieder (z. B.Rasch Rechtsanwälte), Streitwert EUR 3.500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG,ohne MwSt.): EUR 282,10;
  • 1 Album (12Lieder*); Streitwert EUR 6.000,00;anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 439,40;
  • 1 Sampler-CD (42Lieder*); Streitwert EUR 21.000,00;anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 839,80;
  • 1 kompletterChartcontainer (100 Lieder*);Streitwert EUR 50.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR1.359,80;

 

* Gültigkeit dieses Streitwertmodells, wenn komplett alleLieder abgemahnt werden.

 

 

 

 

 

2. Rechteinhaber

 

Wennmehrere Rechteinhaber mit einer Kanzlei zusammenarbeiten, müssen mehrereRechtsverletzungen zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Bezüglich desProblems der Vielfachabmahnungen könnte eine Lösung gegebenenfalls dahingehenderfolgen, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung bezüglicheinzelner Lieder eines Chartcontainers die Wiederholungsgefahr auch für alleanderen Lieder des Chartcontainers ausgeräumt wird, sodass weitere Abmahnungenunzulässig sind. Das wäre eine Lösung über die erweiterte Auslegung derUnterlassungserklärung.

 

 

 

 

 

 

Eineangemessene pauschale Forderungshöhe für Erstabmahnungen im Sampler- bzw.Chartcontainerbereich könnte also folgendermaßen aussehen:

 

 

Abmahnender Anwalt

Logfirma

EV der IP-Inhaberermittlung

Schadensersatz

 

Gesamt

 

EUR   100,00

EUR     30,00

EUR     70,00

EUR     50,00      

 

EUR   250,00

 

 

 

 

 

 

2. Provider

 

Hierzumüssen auch die Provider mit in die Pflicht genommen werden, um ihren Beitragzur Verhinderung von Rechtsverletzungen beizutragen. Wir betonen aber: nichtals Hilfssheriff der Rechteinhaber, sondern als Dienstleister für seinen Kunden,den Verbraucher.

 

Beider öffentlichen Kenntnis darüber, dass in den Internettauschbörsen tagtäglichmassenhaft Urheberechtsverletzungen stattfinden, muss der Internet ServiceProvider im Interesse seiner Kunden Maßnahmen für eine eigene Aufklärungsarbeitbezüglich der Themen „Urheberrechtsverletzungen“ und „Sicherung vor möglichemEindringen in ein ungesichertes WLAN-Netzwerk durch unbefugte Dritte“ergreifen. Dies kann in Form eines Merkblatts, das bei Vertragsbeginn ausgehändigtwird, und als Mitteilung für Stammkunden problemlos erfolgen.

 

MitAuslieferung der Hardware, insbesondere von so genannten WLAN-Routern mussgewährleistet sein, dass diese bereits ab Werk mit einemVerschlüsselungsalgorithmus versehen sind.

 

Außerdemsollte die Option der Portsperrung (so genannter P2P-Filter) von bekanntenP2P-Netzwerken als Service des Providers angeboten werden, wobei der Endverbrauchersich entscheiden kann, ob er diesen Service in Anspruch nimmt.

 

Inder Speicherpraxis der Internet Service Provider hat sich eine kurzzeitigeSpeicherung von Verkehrsdaten bis zu 7 Tagen (AG Bonn, Urteil vom 05.07.2007 -Az. 9 C 177/07; LG Darmstadt, Urteil v. 06.06.2007 – Az. 10 O 562/0) durchgesetzt.In diesem Zeitraum von 7 Tagen erfolgt das Feststellen des Rechtsverstoßes(Log-Datum) über den richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdatengemäß § 101 Abs. 9 UrhG, sowie das Herantreten des Auskunftssuchenden an denInternet Service Provider.

Durchden Internet Service Provider wird aber jetzt die Auskunft unverhältnismäßig übermehrere Monate verschleppt. Hier wird einerseits einer Argumentation nach einerEilbedürftigkeit bei Rechtsgutverletzungen entgegengewirkt, sowie auch dem Grundgedankeneiner zeitnahen Rechtsverfolgung. Andererseits wird hier nicht im Sinne desVerbrauchers gehandelt. Durch das Verschleppen der Beauskunftung der Person hinterder ermittelten IP-Adresse werden Grundlagen für Mehrfach- und Folgeabmahnungengeschaffen; der Anschlussinhaber, nicht der (meist) jugendliche Filesharer,erlangt zu spät Kenntnis, um noch Maßnahmen ergreifen zu können, die Rechtsgutverletzungenverhindern würden, und tappt in die Falle der Mehrfachabmahnungen.

 

DerProvider hat die mit den Anträgen zur Herausgabe von Verkehrsdaten verbundenenEinschränkungen nach der gesetzgeberischen Entscheidung hinzunehmen undRessourcen bereitzustellen, die eine zeitnahe Rechtsverfolgung ermöglichen.

 

 

 

 

3. Log-Firmen

 

Dieso genannten Log-Firmen, Antipiracy-Firmen oder IT Dienstleistungsanbieter, diemittels Datenerhebung Profit erzielen, unterliegen keinerlei staatlichenAuflagen oder Kontrollen, um technische und menschliche Fehler auszuschließen.Hier sollten einerseits vonseiten der staatlichen Kontrollorgane eineeinheitliche Zertifizierung, zumindest aber regelmäßige Auflagen undKorntrollen erfolgen; anderseits wäre an der Zeit, dass die Gerichte die Artder Beweiserhebung („Loggen“) genauer hinterfragen. Bekannt ist das Urteil desLG Köln vom 26.01.2010 (Aktenzeichen 28 O 241/09), in dem berechtigte Zweifelals „Mutmaßungen ins Blaue hinein“ abgetan wurden. Der Einzelne, derunberechtigt abgemahnt wurde, hat hier eine sehr schlechteVerteidigungsposition, da er das Massenphänomen aus tatsächlichen, aber auchaus rechtlichen Gründen nicht entsprechend darlegen kann. Hier wäre ggf. dieSchaffung weiterer genauerer Auskunftspflichten der Abmahner sinnvoll.

 

 

 

 

4. Neufassung § 32 ZPO

 

(“fliegenderGerichtsstand“), zur Verhinderung des so genannten “Forum Shopping” (engl.“Gerichts-Einkaufsbummel”) bzw. im Hinblick auf die Prozessökonomie

 

 

 

§ 32 – Besonderer Gerichtsstand derunerlaubten Handlung

 

(1)Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessenBezirk die Handlung begangen ist.

(2)In einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung des Urheberrechtes durchVerbraucher,

(a)in den Internettauschbörsen und

(b)privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern,

istder allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz des Verfügungsbeklagten zuständig.

(3)Für Klagen wegen Verletzung des Urheberrechtes durch Verbraucher, insbesondere

(a)in den Internettauschbörsen und

(b)privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern,

istjeder allgemeine Gerichtsstand des Bundeslandes zuständig, indem der Beklagteseinen Wohnsitz hat.

 

 

 

 

 

 

5. Senkung desStreitwertes bei Erstabmahnungen hinsichtlich allgemeiner Urheberrechtsverletzungenin Internettauschbörsen und privaten Verkaufsauktionen in Internetauktionshäusern

 

Letztlichsehen wir auch in den hohen Streitwerten, die von den Gerichtenangesetzt werden, ein sehr großes Problem für Privatpersonen.

 

Z. B.

  • OLG Hamburg (5 W11/09): 695.000 Euro bei 139 Liedern,
  • LG Hamburg (308O 439/09): 25.000 Euro bei einem Musikalbum,
  • LG Köln (28 O596/09): 50.000 Euro bei einem vollständigen Musikalbum,
  • LG Köln (28 O889/08): Streitwert von 100.000,00 € je Verletztem bei jeweils mehr als 20Titeln,
  • LG Hamburg (308O 139/06): 6000 Euro Streitwert bei einem angebotenen Titel.

 

Dasist aus unserer Sicht viel zu hoch. Mit solchen Streitwerten setzen sichnormalerweise nur Großunternehmen auseinander. Eine Instanz kostet bei solchen Streitwertenmehrere 10.000 Euro.

 

Dasfinden wir besonders bei überwiegend jugendlichen Filesharer und privaten Anschlussinhabern,die selbst nicht Täter sind, ruinös und unverhältnismäßig. Ein weitererwichtiger Aspekt ist ja letztlich der Schutz von Minderjährigen. Während Minderjährigesowohl im Strafrecht wie erst recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch gutgeschützt sind, läuft dieser Schutz im Rahmen des Urheberrechts leer. Dies giltumso mehr, als dass es in erster Linie Minderjährige sind, die Tauschbörsennutzen. Hier halten wir ein gesetzgeberisches Korrektiv für dringenderforderlich.

Früherwaren Urheberrechtsverletzungen in diesen Dimensionen für Privatpersonenohnehin undenkbar. Erst seit es das Internet gibt, wird auch der Einzelne zumSender und kann so – bewusst oder unbewusst – massive Urheberrechtsverletzungenbegehen.

 

 

 

 

6. WeitereSpezifizierung des § 97a Abs. 2 UrhG

 

Durchden Gesetzgeber wurde mit der Einführung des § 97a Abs. 2 UrhG ein guter Ansatzpunktgeschaffen, jugendliche Filesharer beim so genannten ersten “Naschen“ aus einerInternettauschbörse nicht über die Gebühr zu beanspruchen sowie einen Abmahnmissbrauchgegenüber Privatpersonen zu verhindern. Die Praxis zeigt aber überdeutlich,dass außer bei einem Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main (Az 30 C 2353 /09-75, Urteil vom 01.02.2010), die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG keineAnwendung hinsichtlich der Internettauschbörse fand. Hier gilt es nachzubessern.

 

EineSpezifizierung der möglichen Forderungen

 

 

Abmahnender Anwalt

Logfirma

EV der IP-Inhaberermittlung

Schadensersatz

 

Gesamt

 

EUR   100,00

EUR     30,00

EUR     70,00

EUR     50,00      

 

EUR   250,00

 

 

 

beiErstabmahnungen in Internettauschbörsen und privaten Verkäufen in Internetauktionshäusernist durchsetzbar und ökonomisch.

 

NeueKonzepte in Richtung “Two-Strikes“ , “Three-Strikes“ bzw. “Warnschilder fürFilesharer“ wären nicht mehr notwendig. Auf den Staatshaushalt, den Steuerzahlerund Endverbraucher von Internetzugangsverträgen würden keine zusätzlichenBelastungen zukommen; es entstünde auch keine zusätzliche Bürokratie odermöglicher Wegfall des Richterbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäߧ 101 Abs. 9 UrhG. Durch einen angemessenen und realistischen Betrag in Höhevon EUR 250,00 würde trotzdem eine erzieherische Bestrafung bei derGeltendmachung der Urheberrechtsverletzung gewährleistet sein. Denn es solltedie erzieherische Wirksamkeit einer Abmahnung im Vordergrund stehen, nicht dieunangebracht hohen zivilrechtlichen Forderungen der Rechteverwerter.

 

 

Wirsehen diesen öffentlichen Brief als unseren Beitrag an, unseren Standpunkt fürein digitales Urheberrecht und für einen schrittweisen Ausgleich der Interessender Urheber und Verbraucher in der von Ihnen eröffneten Debatte darzulegen.

 

 

Zitat Richter Barry Sankol (LandgerichtHamburg)

Vorzugswürdig wäre allerdings die (schonlängst überfällige) Bereitstellung eines wirtschaftlich tragfähigenGeschäftsmodells durch die Musikindustrie, welches das illegale “Datensaugen“unattraktiv und die P2P-(Gerichts)Verfahren obsolet werden ließe (K&R, Heft03/2009, Seite 214).“

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

1. Gulli.com

InqnetGmbH

Praterstraße31

A- 1020 Wien

 

 

2. Verein zur Hilfe und Unterstützunggegen den Abmahnwahn e.V.

Dorfstraße23

D-23948Niederklütz

 

 

3. Initiative Abmahnwahn-Dreipage

Grundgasse02

96349Steinwiesen

 

 

4. Kanzlei Dr. Alexander WachsRechtsanwalt

Osterstraße116

20259Hamburg

 

 

 

 

5. just law Rechtsanwälte

Groner-Tor-Straße8

37073Göttingen

 

 

6. Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier

Kanzleiim FEZ

Alfred- Herrhausen – Str. 44

58455Witten

 

 

7. Rechtsanwaltskanzlei Weiner

RechtsanwaltChristian Weiner, LL.M.

Stauffenbergstrasse18

74523Schwäbisch Hall

 

 

8. Rechtsanwaltskanzlei & GütestelleRassi Warai

Viktoriastr.36

32423Minden

 

 

9. Rechtsanwaltskanzlei Aydin Engin

EschersheimerLandstr. 1-3,

60322Frankfurt am Main

 

 

10. Rechtsanwaltskanzlei Jun

Beethovenstr.5

97080Würzburg

 

 

11. Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau

Kanzleifür IT-Recht

Dachauplatz8

93047Regensburg

 

 

12. jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier& Eisele PartG

Kanzleifür IP/IT

FrankfurterStraße 2

38122Braunschweig

 

 

13. Rechtsanwalt Philipp Obladen

NeusserStr. 304

50733Köln

 

 

14. Internetrecht-Rostock.de

Richard-Wagner-Straße14

18055Rostock

 

 

 

15. BRENNER RECHTSANWÄLTE

RechtsanwaltThomas Gramespacher

Rechtsanwaltu. Fachanwalt für IT-Recht Maximillian Brenner, LL.M. (Informationsrecht)

Herwarthstraße36

53115Bonn

 

16. Rechtsanwaltskanzlei do§ch

RechtsanwaltSebastian Dosch

Fachanwaltfür Informationstechnologierecht

Schwarzwaldstraße47

69124Heidelberg – Kirchheim

 

 

17. Feil Rechtsanwälte

Georgsplatz9

30159Hannover

 

 

18. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ.Matthias Lederer

Fürstendamm7

85354Freising

 

 

19. Rechtsanwalt Volker Küpperbusch

Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwälteund Notare

Dr.Stracke, Bubenzer & Kollegen

Marktstraße7 – 33602 Bielefeld

 

 

20. Rechtsanwalt Carsten Rüsberg

Düngelstraße84

44623Herne

 

 

21. MS Concept Rechtsanwälte GbR

Gewerbestraße11

71332 Waiblingen

 

 

22. Rechtsanwalt Gregor Waschau

BreiteStraße 59

47798 Krefeld

 

 

23.Rechtsanwalt Mathis Gröndahl

Fachanwaltfür IT-Recht

SperlingKöhler und Reister Rechtsanwälte

SchönhauserAllee 146

10435Berlin

 

 

 

 

 

24. Rechtsanwalt Moritz Sandkühler

Welserstraße10-12

10777Berlin

 

 

25. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang GoedartPalm

RechtsanwaltskanzleiDr. Palm – Bonn City

Rathausgasse9

53111Bonn

 

 

26. Rechtsanwalt und Fachanwalt fürStrafrecht Dieter Ferner

CarlZeiss Str 5

52477Alsdorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

German Top 100 Single Charts 05.04.2010 (692 MB)

 

Inhalt:

    001. Lena Meyer Landrut – Satellite

    002. Stromae –  Alors On Danse

    003. Unheilig – Geboren um zu leben

    004. Cheryl Cole – Fight for this love

    005. Kesha – Tik Tok

    006. Lena Meyer-Landrut Bee

    007. Iyaz – Replay

    008. Lena Meyer-Landrut – LoveMe

    009. David Guetta Ft. Ki – Memories

    010. Rihanna – Rude Boy

    011. Keri Hilson – I Like

    012. Owl City – Fireflies

    013. Amy Macdonald – Don’t tell me that itsover

    014. Black Eyed Peas – Rock that Body

    015. Timbaland feat. Kat – If we ever meetagain

    016. OneRepublic –  All The Right Moves

    017. Die Atzen, Frauenarzt – Disco Pogo

    018. Jennifer Braun – I Care for You

    019.Lady Gaga – Bad Romance

    020. Culcha Candela – Eiskalt

    021. Cascada – Pyromania

    022. Revolverheld – Spinner

    023. Culcha Candela – Monsta

    024. Gossip Heavy – Cross

    025. Aura Dione – I Will Love You Monday

    026. Muse – Undisclosed desires

    027. The Black Eyed Peas – Meet Me Halfway

    028.Justin Bieber feat Ludacris – Baby

    029. Ich + Ich – Einer von Zweien

    030.The Disco Boys – I Surrender    

    031. Stanfour – Wishing You Well

    032. Goldfrapp – Rocket

    033. Alicia Keys – Try Sleeping With ABroken

    034. The Black Eyed Peas – I Gotta Feeling

    035. Jason Derulo – Whatcha Say

    036. Fettes Brot  -Jein 2010

    037. Alexandra Burke Feat Flo Rida – BadBoys

    038. Scooter – Stuck On Replay

    039. Jan Delay – Hoffnung

    040.Timbaland – Morning After Dark

    041. Silbermond – Krieger Des Lichts

    042. Avril Lavigne – Alice

    043. Ich + Ich – Pflaster

    044. Jay-Z & Alicia Keys – Empire StateOf Mind

    045.Xavier Naidoo – Halte durch

    046. David Guetta – Sexy Bitch Feat Akon

    047. Frauenarzt – Das Geht Ab

    048. Rihanna – Russian Roulette

    049. Robbie Williams – Morning Sun

    050. Pitbull feat. Akon – Shut it down

    051. Jennifer Braun – Bee

    052. Darius & Finlay feat Nicco – RockTo The Beat

    053.Paul & Fritz Kalkbrenner – Sky And Sand

    054. The Ian Carey Project – Get Shaky

    055.Xavier Naidoo – Alles Kann Besser Werden

    056. Herbert Grönemeyer – Komm zur Ruhr

    057. DJ Ötzi & Karel Gott – Fang DasLicht

    058. Agnes – Realise (Release Me)

    059. Onerepublic – Secrets

    060.Sportfreunde Stiller – Lass Mich Nie Mehr Los

    061. Juergen Drews – Ich Bau Dir EinSchloss

    062. Witt-Heppner –  Die Flut

    063. Bushido – Alles wird gut

    064.Gorillaz feat Mos Def – Stylo

    065. Florence  + The Mach  – You’ve Got The Love

    066. Lady Gaga – Poker Face

    067. Nickelback – If Today Was Your LastDay

    068. Marit Larsen – If A Song Could Get MeYou

    069. Helping for Haiti – Everybody Hurts

    070. Schiller feat Nadia – I Try

    071. David Guetta feat Esteille – One Love

    072. Lady GaGa – Paparazzi

    073. Three 6 Mafia vs DJ Tiesto, SeanKingston and Flo Rida – Feel

    074.Jennifer Braun – Satellite

    075. Rockstroh – Tanzen

    076. Culcha Candela – Schöne Neue Welt

    077. David Guetta &. Kel When – Love TakesOver

    078. Rox – My Baby Left Me

    079. Donots – Calling

    080.Ella Endlich – Küss Mich Halt Mich Lieb Mich

    081. Peter Fox – Haus Am See

    082. Marit Larsen – Under the Surface

    083.Ville Valo & Natali – Summer Wine

    084. Eisbrecher – Eiszeit

    085. Stanfour – In Your Arms

    086. Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment

    087. Culcha Candela – Hamma

    088. Robbie Williams – Bodies

    089.Lisa Mitchell – Neopolitan Dreams

    090. Unheilig – An Deiner Seite

    091. Jason Mraz – Mr. Curiosity

    092. Silly – Ich Sag Nicht Ja

    093.Westernhagen  – Wir Haben Die SchnauzeVoll

    094. Cassandra Steen feat Adel Tawil – Stadt

    095. Dominik Büchele – Closer to Heaven

    096. The Discoboys – For You

    097.Cascada – Evacuate The Dancefloor

    098. Jan Delay – Oh Jonny

    099.Tim Toupet – So A Schöner Tag (Fliegerlied)

    100. Gossip – Love Long Distance

Rechtstipps und Urteile