Bewertungsportale sind in der heutigen Zeit sehr beliebt. Einige nutzen diese Möglichkeit jedoch, um unsachlich und beleidigend ihre Meinung kund zu tun. Diesem schädigenden Umgang stehen Ärzte nun nicht mehr hilflos gegenüber. Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung vom 03.03.2017 (Az.: 25 O 1870/15) die Rechte der Ärzte gestärkt. Beweislast liegt bei Bewertungsportalen Mehr >