Rechtsblog

22.03.16: Prüfung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Angestellten

Ein Arbeitgeber darf den Browserverlauf am Dienstrechner seines Angestellten ohne dessen Zustimmung auswerten, wenn Hinweise auf eine unerlaubte Nutzung des Internets während der Arbeitszeit vorliegen. So hat es das LAG Berlin-Brandenburg am 14.01.2016 entschieden (5 Sa 657/15). Private Internetnutzung als Kündigungsgrund Ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt, kann das Mehr >