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Wirtschaftsrecht: Vorsicht vor versteckten Kosten bei Gewerberegistern

22. Februar 2011: Versteckte hohe Kosten für Internetportal – kommt ein Vertrag zustande?

22. Februar 2011

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH versendet Schreiben zur Erfassung gewerblicher Einträge für das InternetPortal Gewerbeauskunfts-Zentrale mit leicht übersehbaren erheblichen Kosten.

Ständig werden Schreiben an Unternehmer und Selbstständige in Deutschland geschickt, die einen Eintrag in einem gewerblichen Register anbieten. Über damitanfallende Verpflichtungen und Kosten wird darin häufig nur unzulänglichinformiert.

Deshalbwerden die anstehenden Kosten häufig übersehen, die Angebote werden beantwortetund damit ein verbindlicher Vertrag mit monatlichen Kosten begründet.

Wirberichteten an dieser Stelle über die Werbung für einen Eintrag in einemBranchenbuch auf einer Internetseite gelbes-branchenbuch.info.Anbieter ist ein DMV Deutscher Medien Verlag Limitedmit Sitz in Großbritannien. Das angegebene Konto dieses Unternehmens istzwischenzeitlich erloschen. Der Geschäftsführer ist wohl zurückgetreten.https://www.hgra.de/aktuell/informationen/dmv-deutscher-medien-verlag-limited-verschickt-rechnungen-gelbes-branchenbuch-leipzig-auf-gelbes.html

Unsliegt jetzt ein Schreiben der GWE-WirtschaftsinformationsGmbH vor, in dem Daten für eine Gewerbeauskunfts-Zentrale erhoben werden:

Dort heißt es,

„Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten.“

Dann folgen die Daten und weiter unten folgende Erklärung:

„Die Daten bei Annahme des Angebots nochmals auf ihre Richtigkeit kontrollieren

-Bitte mit Ihrer Unterschrift bestätigen-“

In etwas kleinerer Schriftgröße und auch dünner gedruckt, wird in einem weiteren Block an zweiter Stelle unter der Überschrift Leistungsübersicht/Eintragungsdarstellung mitgeteilt, was der Basiseintrag bedeutet und dass dieser monatlich 39,85 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuerkostet. Wie sich aus den umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt,soll der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten haben.

DiesenHinweis kann man leicht überlesen, wenn man die korrigierten Datenunterschreibt. Bevor man dieses Angebot unterschreibt, sollte man ernsthaftprüfen, ob man bereit ist, für die zweijährige Vertragslaufzeit einen Betragvon 956,40 € zuzüglich MwSt. zu investieren.

Werdie Kontaktdaten und auch das Angebot unterschrieben zurückschickt, erhältsicher bald eine Rechnung über insgesamt 1138,11 €.

Fraglichist, ob dann überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Möglicherweiseist der Vertrag auch sittenwidrig oder anfechtbar.

EinBlick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens zeigt, dasssich dieser Vertrag auch automatisch verlängern soll. Auch wenn fraglich ist,ob die AGB überhaupt einbezogen worden sind, sollte vorsorglich auch zurVerhinderung einer Vertragsverlängerung gekündigt werden.

Aufeine Rechnung für ein ungewolltes Vertragsverhältnis sollte keinesfalls ohnevorherige anwaltliche Prüfung und Beratung gezahlt werden. Auch sollte die Rechnung nicht einfach ignoriert werden. sondern es sollte vorsorglich allesgetan werden, um einen eventuell geschlossenen Vertrag so schnell wie möglich zu beenden.

Ihr Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht und gewerblichenRechtsschutz:

RechtsanwaltAlexander Grundmann, LL.M., Leipzig

Grundmann HäntzschelRechtsanwälte

Telefon: 0341/22 54 1382 

https://www.hgra.de

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