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Bildrechte, Urheberrecht: Abmahnung wegen Nutzung von Bildern der Getty Images durch Waldorf Frommer

18. Juni 2012: Risiken von Fotos einer Bildagentur auf der eigenen homepage ohne Lizenz.

Der nach eigenen Angaben weltweit führende Anbieter von Bild- und Filmmaterialen, Getty Images, lässt derzeit wieder Abmahnungen gegen Betreiber von Internetseiten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken. Aufgrund einer angeblich unberechtigten Nutzung der Bild- und Filmrechte verlangt Getty Images die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft. Nach der Auskunftserteilung verlangt Getty Images Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Wie sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten, möchten wir Ihnen kurz darstellen.

Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Ja! Nehmen Sie die Abmahnung ernst und überprüfen Sie, ob die geltend gemachte Rechtsverletzung zutrifft. Nur in diesem Fall ist die Abmahnung gerechtfertigt.

Sie sollten aber auch reagieren, wenn Sie die Rechte zur Nutzung der Bilder besitzen. Andernfalls droht Ihnen eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung.

Wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?

Wenn der Unterlassungsanspruch von Getty Images gerechtfertigt ist, empfiehlt sich häufig, zur Vermeidung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens, eine Unterlassungserklärung abgeben. Geben Sie aber nie ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung von Getty Images bzw. von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten ab. Diese bürgt die Gefahr, dass sie die Schuld oder eine Rechtspflicht anerkennen. Außerdem könnten Sie nicht bestehende Ansprüche anerkennen.

Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir prüfen für Sie, ob die Ansprüche bestehen und streichen notfalls die unberechtigten Forderungen heraus. Lassen Sie sich in diesem Fall immer anwaltlich beraten. Eine ungenau formulierte Unterlassungserklärung kann zu einer Vertragsstrafe oder zu einer weiteren kostenintensiven (anwaltlichen) Abmahnung führen. Wichtig ist auch das richtige Verhalten nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Insbesondere sollten Sie das unberechtigt genutzte Foto vollständig aus dem Internet entfernen (lassen).

Muss ich Schadensersatz an Getty Images zahlen?

Ein Schadensersatzanspruch von Getty Images setzt immer Verschulden voraus. Das heißt, sie müssen die Rechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben. Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Wenn ein Schadensersatzanspruch besteht gilt: Die Höhe des Schadensersatzes wird anhand der so genannten Lizenzanalogie ermittelt. Dabei wird ermittelt, was ein Lizenznehmer für die Nutzung der Bilder an Getty Images zu zahlen gehabt hätte. Die Idee der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ist es, dass der unberechtigte Nutzer nicht besser gestellt wird als derjenige, der eine Lizenz kostenpflichtig erworben hat. Daneben wird meist noch ein Zuschlag geltend gemacht. Der Zuschlag wird dafür geltend gemacht, dass der Urheber des Werkes vom Verletzer nicht genannt wurde. Insgesamt kann damit schnell ein vierstelliger Schadensersatzbetrag entstehen.

Muss ich auch die Abmahnkosten zahlen?

Sofern die Abmahnung erstmals durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wurde, müssen Sie auch die Rechtsanwaltskosten bezahlen. Diese Abmahnkosten berechnen sich dabei nach dem Streitwert, sodass je nach Streitwert Kosten in der Größenordnung von 500 – 1.500 Euro zustande kommen.

Etwas anderes kann aber gelten, wenn die (zweite) anwaltliche Abmahnung nicht notwendig war, da sie schon gegenüber dem Rechteinhaber alles getan haben, um die Urheberrechtsverletzung zu beseitigen. Wenn Sie also gegenüber Getty Images schon eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und keine Bilder mehr unberechtigt verwenden, können keine Kosten für eine zweite anwaltliche Abmahnung verlangt werden.

Tipp: Wenn Sie eine Abmahnung wegen unberechtigter Fotonutzung erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Nur so können Sie das Kostenrisiko verringern. Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts helfen wir Ihnen effizient nach Abmahnungen, natürlich nicht nur bei Abmahnungen durch Getty Images oder Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

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Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht Wettbewerbsrecht und Internetrecht finden Sie unter:

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Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,

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