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Fuß in Bootsschraube – Schadensersatz bei Unfällen im Ausland

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte vertreten auch Unfallopfer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit Auslandsbezug.

15. Februar 2010

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte vertreten auch Unfallopfer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit Auslandsbezug.

So vertrat Rechtsanwalt Christoph Häntzschel einenMandanten, der bei einem Schwimmunfall in den VereinigtenStaaten schwere Verletzungen erlitten hatte. Der Rechtsstreit konnte 2009 – bereits ein Jahr nach demUnfallereignis – durch gerichtlichen Vergleich abschließend reguliert werden.

Der Mandant, ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitzin Deutschland, war beim Schwimmen in den Vereinigten Staaten schwer verletztworden. Er war in einem See in Ufernähe geschwommen, als er von einem Motorbooterfasst wurde. Die Besatzung des Motorbootes hatte ihn übersehen. Dabei gerietein Fuß des Schwimmers in die Antriebsschraube des Motorbootes. Am Fuß entstanden schwere Verletzungen.

Die Haftpflichtversicherung des Bootshalters, United Services Automobile Association (USAA), regulierte die geltend gemachtenSchadensersatzansprüche zunächst nicht.

Nach Einreichung der Klage auf Schadensersatz undSchmerzensgeld gegen den Bootshalter vor dem zuständigen Bezirksgericht inTexas durch die Kooperationskanzlei von Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte inNordamerika, McDowell Wells, lenkte die Versicherung ein.

Nach langwierigenVerhandlungen konnte im Wege eines gerichtlichenVergleichs eine Regulierung des Unfallschadens im sechsstelligenBereich realisiert werden. Gleichzeitig konnte Rechtsanwalt ChristophHäntzschel eine abschließende Regulierung der Ansprüche Dritter, welche erheblicheLeistungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis erbracht hatten (z.B. Kosten derKrankenhausbehandlung, Überführung), erzielen.

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte steht Ihnen als Berater rund um Schadensersatzansprüche mit Auslandsbezug (insbesondere Nordamerika, Großbritannien) zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht/Schadensersatzansprüche:

Christoph Häntzschel

Telefon: 0341/2 15 39 46
E-Mail: haentzschel [at] hgra.de

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