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Arbeitsrecht: Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche gilt ab 2012

22. Dezember 2011: Neue Regelungen für Zeitarbeiter zum 1. Januar 2012 beschlossen.

Am20.12.2011 hat das Bundeskabinett durch Verordnung einen Mindestlohn für dieZeitarbeitsbranche beschlossen. Demnach beträgt dieser ab 1. Januar 2011 fürden Osten 7,01 Euro pro Stunde und im Westen 7,89 Euro pro Stunde. Ab 1.November 2011 soll der Mindestlohn zudem für den Osten auf 7,50 Euro pro Stundeund für den Westen auf 8,19 Euro pro Stunde steigen. Die Verordnung gilt biszum 31. Oktober 2013.

Danebenbeschloss das Kabinett auch die Verlängerung der Mindestlöhne fürGebäudereiniger und Dachdecker.

FürGebäudereiniger wird der Mindestlohn 2012 im Osten stufenweise von 7,00 Euroauf 7,33 Euro und ab 2013 auf 7,56 Euro angehoben. Im Westen wird er 2012 vonderzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro und ab 2013 auf 9,00 Euro angehoben.

DieMindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) erhöhen sichim Osten aber nur geringfügig von 9,00 Euro ab 2013. Die Verordnung soll zum 1.Januar 2012 in Kraft treten und bis zum 31. Oktober 2013 gelten.

FürDachdecker wird der Mindeststundenlohn 2012 von derzeit 10,80 Euro auf 11,00Euro und 2013 auf 11,20 Euro erhöht. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 inKraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 gelten.

Stichwörter:Zeitarbeit, Mindestlohn

 

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RechtsanwaltChristoph Häntzschel

 

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