Allgemeine Formalien Die Elternzeit muss vom Arbeitnehmer bis zum dritten Lebensjahr des Kindes schriftlich und bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit nach § 16 des Gesetztes zum Elterngeld und der Elternzeit (BEEG) verlangt werden. Gleichzeitig muss angegeben werden, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Der Arbeitgeber darf innerhalb Mehr >
Rechtsblog
Elternzeit
29.09.2015 Arbeitsrecht: Kann ich mehrmals Elternzeit nehmen?
Häufig entscheiden sich junge Eltern – Mütter oder Väter – in Elternzeit, ihre Elternzeit zu verlängern oder nach dem Wiedereinstieg in den Beruf noch einmal für einen gewissen Zeitraum in die Elternzeit zu gehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Dann stellt sich die Frage, was beachtet werden muss. Kann man einfach den Arbeitgeber darüber Mehr >
22.09.2015: Elterngeldberechnung bei vorangegangener Elternzeit
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt des Kindes gewährt (bei mehr oder weniger als 1000 € Gehalt weicht dieser Wert ab). Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Häufig liegt der Altersunterschied bei Mehr >
Arbeitsrecht: Veränderungen beim Elterngeld
Keine Kürzung des Elterngeldes für vor dem 1. Januar 2011 geborene Kinder.
Steuerrecht: Steuerentlastungen bei Aufwendungen für Unterhalt
Zahlt einer in der Elternzeit für beide, kann das bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
Arbeitsrecht: Verlängerung der Elternzeit
Mitteilung durch den Arbeitnehmer; Zustimmung des Arbeitgebers.