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Grundstücksrecht: Erbrechtliche Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben

24. Oktober 2011: Das Erbrecht in der Landwirtschaft unterliegt besonderen, vom allgemeinen Erbrecht abweichenden, Regelungen.

Ziel ist der Erhaltlandwirtschaftlicher Betriebe. Streit unter Erben und mitPflichtteilsberechtigten soll nicht zur Zerschlagung landwirtschaftlicherBetriebe führen.

Sonderregelungen für das Erbrecht der Landwirte finden sich imBGB und im Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG).

Erbrechtliche Regelungenim Grundstücksverkehrsgesetz

Ziel des Grundstücksverkehrsgesetzes ist es, land – undforstwirtschaftliche Grundstücke zu erhalten. Veräußerungen solcher Grundstückemüssen behördlich genehmigt werden.

Dies gilt beispielsweise für die lebzeitige Übertragung alsvorweggenommene Erbfolge.

Die Veräußerung eines Erbanteils an einen anderen als aneinen Miterben bedarf der Genehmigung, § 2 Abs. 1 b GrstVG.

Wenn zum Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb gehörtund durch gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft entstanden ist, kanndurch das Gericht eine Zuweisung der Grundstücke, die den Betrieb ausmachen, aneinen Miterben erfolgen, §§ 13 ff. GrstVG.

Zuständig ist das Landwirtschaftsgericht. Für den  Landgerichtsbezirk Leipzig ist dies das Amtsgericht Oschatz, § 19 Verordnung desSächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Organisationder Justiz (Sächsische Justizorganisationsverordnung = SächsJOrgVO).

Sonderregelungen fürLandwirte im BGB

Auch Regelungen im BGB dienen dem Erhalt landwirtschaftlicheBetriebe. Das BGB spricht in diesem Zusammenhang von Landgut. Landgut im Sinnedes BGB ist nach der Rechtsprechung eine Besitzung, die zum Zeitpunkt desErbfalls eine zum selbständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft geeigneteund bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- undWirtschaftsgebäuden versehen ist. Der Übernehmer eines Landguts wirderbrechtlich gegenüber Erben und Pflichtteilsberechtigten privilegiert.

Höfeordnung

Die Höfeordnung enthält besondere Erbschaftsregelungen füreinen Bauernhof. In Sachsen gilt – wie in den anderen neuen Bundesländern – dieHöfeordnung nicht.

 

Stichworte: Bauernhof Erbrecht GrundstücksverkehrsgesetzLandwirt Streit unter Erben Grundstücksverkehrsgesetz Höfeordnung

 

Wichtiger Hinweis:Unsere Artikel dienen nur der ersten Information und stellen keineRechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände deskonkreten Einzelfalls möglich ist.

 

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Rechtsanwalt Christoph Häntzschel und

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig

 

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