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Internetrecht: Anwaltskanzlei U+C versteigert offene Forderungen aus Tauschbörsen-Abmahnungen

7. Dezember 2011: Massenabmahnung wird zum Masseninkasso.

Wie heise.de meldet, versteigert die RechtsanwaltskanzleiUrmann + Collegen (U+C) Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungendurch Tauschbörsen. U+C hat dazu eine eigene Auktionswebsite geschaltet.

Es geht um Forderungenin Gesamthöhe von 90 Millionen Euro. heise.de rechnet vor: In 70.000Abmahnungen wurden jeweils 1286,80 Euro gefordert, ergibt reichlich 90 Millionen.

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C mahnt überwiegend wegen derunberechtigten Nutzung von Pornofilmen ab. Wie heise.de wohl richtig vermutet,liegt daher wegen des Peinlichkeitsfaktors in diesem Bereich die Zahl der „Sofortzahler“sehr hoch. Wenn dann immer noch mindestens 70000 nichtbezahlte Fälle übrigbleiben, kann man ahnen, wie viele Abmahnung täglich bei der Anwaltskanzleirausgehen müssen.

Derzeit verlangt U+C in den Abmahnungen wegenTauschbörsennutzung vom Anschlussinhaber einen Pauschalbetrag von 650 Euro, zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und  Rechtsanwaltskosten. Zahlt der Abgemahntenicht, erhöht die Kanzlei die Forderung auf 1286.80 Euro.

Spätestens wenn Ihnen ein Mahnbescheid oder Klage wegen Urheberrechtsverletzung im Internet zugeschickt wird, sollten Sie sich anwaltlichberaten lassen, wie man sich am effektivsten wehrt.

Was Sie über Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wissen sollten, finden Sie unter:

https://www.hgra.de/rechtsgebiete/abmahnung_internet_urheberrecht/

Und für Ihre persönliche Beratung:

Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht in Leipzig:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,

GrundmannHäntzschel Rechtsanwälte Leipzig

Urheberrecht, Presse- und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

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Telefon: 0341/22 54 13 82

 

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht Wettbewerbsrecht und Internetrecht finden Sie unter:

http://www.urheberrecht-Leipzig.de

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