Rechtsblog

Internetrecht: Kennen Sie die häufigsten Haftungsfallen im Internet?

22. November 2011: Fast jeder nutzt das Internet. Aber wo viel Licht, ist auch viel Schatten: Das Internet hat nicht nur Vorteile, sondern schafft eine Reihe neuer Probleme.

Dies gilt auch für das Recht. Durch die Nutzung desInternets kann man gegen eine Vielzahl von fast unüberschaubaren Regelungenverstoßen. Daher werden jeden Tag unzählige Abmahnungen wegenRechtsverletzungen verschickt. Schwerpunkte sind Markenrechtsverletzungen,Urheberrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung von Bildnisrechten und demallgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im gewerblichen Bereich geht es häufig umWettbewerbsverstöße.

Die wichtigsten Gefahren für Nicht-Unternehmer im Internetsind:

1.         Handeln ingewerbsmäßigem Umfang        

Der häufige Verkauf von Waren bei eBay als Privatperson kanneine Abmahnung zur Folge haben: Auch Privatpersonen können unter Umständen alsUnternehmer oder geschäftsmäßig handeln – und dies geschieht häufiger als dieBetroffenen denken. Der gewerbsmäßige Umfang ist schnell erreicht.

Abmahnungen folgen dann beispielsweise, weilInformationspflichten (§ 5 TMG Impressumspflicht) nicht eingehalten werden oderkein Widerrufsrecht eingeräumt wird oder nicht richtig darüber belehrt wird.

Auch braucht man dann beispielsweise ein Widerrufsrecht mitentsprechender Belehrung, muss die Preisangabenverordnung einhalten und hat Gewährleistungspflichten.

Ungenügende Belehrungen zum Widerrufsrecht und zurInformationspflichten-Verordnung, speziell die fehlende Angabe einerTelefonnummer, ungenaue Angaben zum Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfristsowie fehlerhafte Abwälzung der Versandkosten beim Rücktritt des Käufers führen dann zu Abmahnungen.

2.         Bilderklau im Internet

Häufig werden fremde Bilder, Fotos und Texte ohne Erlaubnisder Rechteinhaber kopiert und ins Internet gestellt. Man darf aber nichteinfach fremde Werke benutzten. Die unerlaubte Benutzung ist eineUrheberrechtsverletzung. Auch wenn man beispielsweise einen gebrauchtenMarkenartikel verkauft, kann man nicht einfach die Fotos des Herstellers aus demKatalog oder Internetauftritt für den eigenen Verkauf verwenden. Damit verletztman die Urheberrechte des Fotografen oder die Nutzungsrechte, die der Fotografeingeräumt hat.

3.         Tauschbörsennutzung

Die meisten Urheberrechtsverletzungen im Internet werdendurch Tauschbörsennutzung begangen, wenn dort unberechtigt urheberrechtlich geschützte Lieder, Filme, Software runtergeladen und wieder im Netz angeboten wird. Wenn die Rechteinhaber solcheRechtsverletzungen entdecken, kann es sehr teuer werden. Zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet:

4.         Haftung fürDritte wegen WLAN

Ein WLAN ist schnell eingerichtet und die Nutzung istbequem. Was aber viele nicht wissen. Wenn das WLAN nicht geschützt ist, kann sich aber jeder einloggen, dersich in der Reichweite des Funknetzwerks aufhält. Werden auf diese WeiseRechtsverletzungen begangen, haftet der Anschlussinhaber.

Dies bedeutet in der Regel, dass der Anschlussinhaber eineAbmahnung wegen Rechtsverletzungen (meistens Urheberrechtsverletzungen)bekommt.

Im schlimmsten Fall, etwa bei Kinderpornografie drohen aberauch strafrechtliche Sanktionen mit Hausdurchsuchungen usw.

Auch wenn der BGH die WLAN – Nutzung mit Zugangssicherunggebilligt hat, sollte man überlegen, ob man überhaupt ein WLAN benötigt. Wennnicht, sollte man auch kein WLAN betreiben, wenn doch, sollte man sich intensivdamit beschäftigen, wie man ein WLAN wirklich absichert damit man seineAktivitäten auch im Streitfall beweisen kann.

5.         Abo-Fallenim Internet

Im Internet gibt es viele so genannte Abo-Fallen, diemeistens nach dem gleichen Schema gestrickt sind:

Auf einer Webseite wird angeblich kostenlos eineDienstleistung versprochen. Von Downloads von Software bis zu Einkaufstippsgibt es die verschiedensten Angebote. Versteckt ist häufig der Hinweis, dassdas kostenlose Angebot doch kostenpflichtig ist, oder bislang kostenloseAngebote kosten plötzlich etwas. Bei der Registrierung wird neben persönlichenDaten auch die IP-Adresse erfasst, über die dann der Anschlussinhaber ermitteltund angeschrieben werden kann.

Nach der Registrierung kommt das böse Erwachen. Nach einigerZeit kommt eine Rechnung ins Haus. Schnell wird eine Mahnung ausgesprochen und es drohen weiter steigendeKosten: Über den Abo-Preis hinaus, kommen bei einer Mahnung noch Anwaltskostenhinzu. Wer nicht zahlt, wird teilweise mit angeblichen Schufa- Einträgen,Strafanzeigen und Gerichtsverfahren bedroht.

Betroffen sind vor allem Jugendliche.

6.         Impressumspflichten

Auch wer nur eine private Webseite betreibt, muss teilweiseein Impressum (§ 5 TMG) anbieten. Eine Impressumspflicht besteht insbesondere,wenn über die Seite bezahlte Bannerwerbung läuft. Zudem ist häufig einredaktionell Verantwortlicher nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) nennen.

Verstöße gegen die Impressumspflicht durch Verbraucher sindOrdnungswidrigkeiten und  können mit Bußgeldernbelegt werden.

 

Für alle Haftungsfallen gilt:

Vorbeugen ist besser als heilen:

Bei der Internetnutzung sollte man sich immer genauüberlegen, ob man das wirklich braucht. Häufig werden Rechtsverletzungenbegangen, obwohl es preiswerte Alternativen gibt. Statt ein Foto zu klauen,erstellt man selbst ein Foto. Man ist dann selbst der Urheber und kann diesesFoto nach Belieben verwenden.

Insbesondere Eltern sollten sich mit dem Thema vertrautmachen und den Medienkonsum ihrer Kinder regeln und auch überwachen.

Spätestens aber wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, solltenSie sich rechtlichen Rat holen. Das Ignorieren des Abmahnschreibens und dergesetzten Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung kanndazu führen, dass der Abmahner gegen sie eine einstweilige Verfügung erwirktoder Klage einreicht. Das führt zu weiteren – vermeidbaren – Kosten.

Da aber auch die ungeprüfte Abgabe einerUnterlassungserklärung Risiken birgt, sollte ein der Abmahnung beiliegendesMuster nie einfach unterzeichnet werden. Lassen Sie sich beraten!

Mehr Informationen zum Internetrecht:

http://www.urheberrecht-leipzig.de/index.php/Internetrecht.html

 

IhrAnsprechpartner im Urheberrecht und Internetrecht in Leipzig:

RechtsanwaltAlexander Grundmann, LL.M.,

GrundmannHäntzschel Rechtsanwälte Leipzig

Urheberrecht, Internetrecht,Gewerblicher Rechtsschutz

 

Telefon: 0341/22 5413 82

http://www.urheberrecht-Leipzig.de

https://www.hgra.de

Rechtstipps und Urteile