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Mediation – Streiten ohne Gericht

17. August 2012: Mediationsgesetz nach langer und intensiver Beratung am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

 

Wasbietet das neue Gesetz?

Die deutschen Gerichte sind überlastet. VieleVerfahren dauern jahrelang und kosten alle Beteiligte viel Geld und Nerven.

Abhilfe soll  das Mediationsgesetz schaffen, das eine Formder außergerichtlichen Konfliktbeilegung regelt. Mit dem neuen Gesetz wird dieeuropäische Mediationsrichtlinie in das nationale Recht umgesetzt.

 

Was isteine Mediation?

Eine Mediation ist ein strukturiertes undfreiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien von einem Mediator unterstütztwerden und eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts angestrebt wird.

Der Mediator ist unabhängig, neutral und nurfür den Ablauf des Verfahrens verantwortlich. In der Sache selbst hat er keineEntscheidungskompetenz. Er fungiert als eine Art Streithelfer der Parteien.

 

Waswill das Gesetz erreichen?

Durch das Mediationsgesetz soll die Möglichkeitdes Streitens ohne Einschaltung des Gerichts in die Köpfe der Bürger gelangen.

Das Gesetz regelt diese Form der außergerichtlichenStreitschlichtung einheitlich. So normiert es Rechte und Pflichten desMediators (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht, Verschwiegenheitspflicht).

Bei einer erfolgreichen Mediation treffen dieParteien am Ende eine so genannte Abschlussvereinbarung, in der die Einigungder Parteien verbindlich festgehalten wird. Die Ergebnisse der Mediation sollenauch durchgesetzt werden können. Deshalb können die getroffenen Einigungen fürvollstreckbar erklärt werden.

Langfristig hat sich der Gesetzgeber das Zielgesetzt, dass die Streitkultur positiv verändert wird. Denn durch die Mediationkann ein kosten- und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden, beidem die Parteien unter Umständen ihr Gesicht verlieren und inhaltlich unbefriedigendeErgebnisse erzielen.

 

Warumder Gang zum Mediator?

GeringereKosten

Die Kosten einer Mediation sind überschaubarund in der Regel niedriger, als die eines gerichtlichen Verfahrens. Bei der Mediationentstehen Kosten lediglich für die Tätigkeit des Mediators. Ein Streit vorGericht verursacht oft sehr hohe Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. DerenHöhe und die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat, kann häufig zu Beginn einesProzesses nicht abschließend vorhergesagt werden.

 

SchnellereStreitlösung

Die Dauer eines Gerichtsverfahrens ist häufignicht absehbar. Es kann sich über Jahre bei verschiedenen Instanzen hinziehen.

In der Mediation hingegen bestimmen dieParteien, wann, wie lange und wie häufig Termine stattfinden. Die Parteien bleibenzu jeder Zeit Herr des Verfahrens. Häufig wird ein Ergebnis schon nach ein oderzwei Treffen erzielt.

 

Nachhaltigkeitund sachgerechte Lösungen

Die im Mediationsverfahren gefundene Lösungist abschließend. Anders als bei einem Gerichtsverfahren, sieht man sich nichtder Situation ausgesetzt, dass sich der Streitausgang in einer weiteren Instanzanders darstellen kann.

Bei einem Klageverfahren verhärten sich schnelldie Fronten. Dadurch wird es schwer, miteinander auszukommen. Problematisch istdas zum Beispiel im Familien- oder Nachbarschaftsverhältnis.

Eine Mediation zielt nicht auf das bloßeFeststellen von Recht oder Unrecht. Sie sucht nach einer sachgerechten Lösung,die den Interessen beider Parteien dient und von der jede Seite profitiert.

 

Diskretionund Vertraulichkeit

Wegen des Grundsatzes der Öffentlichkeit kannJedermann die Einzelheiten eines Streits im Gerichtssaal mitverfolgen. DieMediation ist nicht öffentlich.

Zentrales Element der Mediation ist Vertraulichkeit.Dies spiegelt sich in der Verschwiegenheitspflicht des Mediators wieder, diedurch sein Zeugnisverweigerungsrecht gestärkt wird.

Der Mediator ist darüber hinaus zur absolutenNeutralität verpflichtet.

 

Hinweisefür die Praxis

Es bleibt abzuwarten, wie sich dasMediationsgesetz in der Praxis bewährt.

Eine Mediation bietet die realistische Chance,Stillstand und Gesichtsverlust der Beteiligten zu vermeiden. Sie bietet sichdaher besonders dort an, wo die Parteien (gezwungenermaßen) miteinanderauskommen müssen (zum Beispiel als Grundstücksnachbarn). Das Verfahren schafft Lösungen,mit denen in Zukunft beide Seiten leben können. Hierbei sind die Parteien nichtvon einem Richterspruch abhängig, sondern können selbstbestimmt eine Lösungfinden.

Das klassische Gerichtsverfahren beschäftigtsich im wesentlichen mit Fehlern der Vergangenheit. Die Mediation ist dagegenauf die Zukunft ausgelegt und soll den Weg für die Zeit nach derStreitschlichtung ebnen. Eine Mediation kann dabei nicht nur anstelle einesgerichtlichen Verfahrens durchgeführt, sondern auch während eines laufendenGerichtsverfahrens eingeleitet werden.

 

Wenn Sie sich für eine Mediationinteressieren, rufen Sie uns an.

 

Ihr Ansprechpartner für die außergerichtlicheKonfliktbeilegung

Christoph Häntzschel

Mediator und Rechtsanwalt

www.hgra.de

0341/2 15 39 46

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