Domainrecht

Domainnamen – kurz Domains – sind für Unternehmen wichtige Wirtschaftsgüter. Für gute Domains mit hoher Kennzeichnungsfunktion oder guter „Googlebarkeit“ werden hohe Preise bezahlt.

Domainrecht – Markenrecht, Namensrecht, UWG

Domainrecht ist der Oberbegriff für verschiedene gesetzliche Regelungen und Auslegungen der Gerichte für die Vergabe und Nutzung von Internetdomains. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind im Namensrecht und im Markenrecht zu finden. Die konkreten Ausgestaltungen des Domainrechts wurden durch die Rechtsprechung der Gerichte geschaffen. Streitigkeiten um Domains werden häufig über das UWG, etwa wegen Behinderung von Wettbewerbern oder über das Namensrecht geführt.

Die Vergabe einer Internetdomain erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip. Demnach gilt, wer zuerst anmeldet, kann die Domain nutzen. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch das Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Da weder der Internetdienstanbieter noch die zentrale Registrierungsstellen wie die DENIC für die .de- Domains die Domainanmeldungen rechtlich überprüfen, kann es zu Streit kommen zwischen dem Inhaber der Domain und beispielsweise dem Inhaber eines Markenrechts kommen.

Domainrecht – Beratung

Wir

  • beraten Sie schon bei der Auswahl eines Domainnamens und zur Anmeldestrategie,
  • vertreten Sie bei Streit um Domains,
  • vertreten Sie gegenüber der DENIC und beantragen Dispute-Einträge und
  • sichern den Kauf bestehender Domains ab.

Sollte ein Domain-Name durch Eintragung einer Marke abgesichert werden?

Ja, eine Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patentamt- und Markenamtes ist zumindest bei Phantasiedomains sinnvoll. So kann man sicher verhindern, dass die Domain später von einem anderen als Marke geschützt wird und Sie die Domain wieder freigeben müssen oder nicht mehr nutzen dürfen. Allerdings ist Markenschutz für eine Domain, die die geschützten Waren nur beschreibt, nicht möglich. Zu beachten ist auch, dass es durch die Markenanmeldung erst zum Konflikt kommen kann, weil Inhaber älterer Marken sich gegen die neue Marke wehren.

Wann ist eine Tippfehler-Domain verboten?

Verwendet ein Wettbewerber einen Domainnamen, der sich aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits registrierten -bekannten – Internetadresse ergibt, spricht man von Tippfehler-Domain. Durch die Anmeldung einer Domain mit geringfügig geänderter Schreibweise versuchen Anbieter, Kunden auf Ihre Seite zu lenken, die eigentlich die prominentere Seite aufrufen wollten.

Für alle Fragen zum Domainrecht stehen wir gerne zur Verfügung.

Das kann ein Wettbewerbsverstoß sein und der Inhaber der bekannten Domain kann Unterlassungsansprüche geltend machen. Wird der Internetnutzer auf der Tippfehler-Domain unübersehbar darauf hingewiesen, dass er sich nicht auf der Internetseite befindet, die er aufrufen wollte, so wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in den meisten Fällen zu verneinen sein.

Wann habe ich einen Anspruch auf Löschung einer Tippfehler-Domain?

Ein Anspruch auf Löschung einer fremden Domain ist schwer durchsetzbar. Ansprüche können sich aus dem Namens- oder dem Markenrecht ergeben.

Bei einer Tippfehlerdomain, die nicht fremde Namen oder Marken verletzt, kann man Löschung bzw. Freigabe der Domain nur verlangen, wenn der Wettbewerber keine rechtlich zulässige Internetseite unter dem Domainnamen unterhalten kann.

Für eine Verletzung des Namensrechts/Markenrechts ist eine Unterscheidungskraft der bekannten Domain erforderlich. Ein rein beschreibender Name ist nicht geschützt. Aktuell hat der Bundesgerichtshof zum Beispiel bei wetteronline.de eine reine Beschreibung angenommen und daher keinen Namensschutz gegenüber der Domain wetteronlin.de gewährt.