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Internetrecht: Amtsgericht Halle weist Klage wegen Ehrverletzung gegen Google ab

10. Januar 2013: Klage wegen Beleidigung im Netz ohne Anwalt war von Anfang an aussichtslos

Verschiedene Medien berichteten über einen etwas bizarr anmutenden Fall:

Ein Hallenser Künstler  hatte den Internetkonzern Google vor dem Amtsgericht Halle verklagt.

Es ging um ehrverletzende Äußerungen auf Blogseiten, die Google betreut oder in der Suchmaschine indexiert (hier waren die Medienberichte widersprüchlich).  Auf den Seiten war der Mann unter anderem als „Psychopath“ betitelt worden.

Das Amtsgericht Halle hat die Klage gegen Google abgewiesen

In einem ersten gerichtlichen Schritt hatte der Künstler gegen Google eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Halle erwirkt. Google hatte den Eintrag im Oktober 2012 daraufhin löschen müssen.

Der Künstler, der – wie berichtet wird, nach einigen Semestern sein Jurastudium abgebrochen hat, hat dann eine Klage ohne Rechtsanwalt anhängig gemacht.

Dabei machte er zwei entscheidende formale Fehler, die zur Abweisung der Klage führten.
Der Künstler verklagte den Falschen; Für die von Google betriebene Plattform mit der Beleidigung  ist Google USA zuständig. Der Künstler hatte aber die deutsche Google GmbH verklagt.

Der zweite Fehler: Neben dem Amtsgericht in Halle klagte der Künstler gleichzeitig auch beim Amtsgericht Hamburg, dem Firmensitz der deutschen Google GmbH.
Damit war die Klage bereits unzulässig.

Tatsächliche Erfolgschancen gegen Google?

Dabei wäre die Klage inhaltlich gar nicht so abwegig:  Wendet man die Grundsätze des BGH im Urteil zum Bloggerdienst blogspot.com an, im BGH- Urteil vom 25.10.2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10 ging es um Prüfpflichten für Hostprovider bei ehrverletzenden Blogeinträgen, dann dürfte eine Prüfpflicht von Google und eine Pflicht, den Eintrag zu entfernen, bestehen.

Tipp: Damit Sie, wenn Sie im Recht sind, auch Recht bekommen, wie immer der Rat: Lassen Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten. Insbesondere vor Gericht sollte sich wegen der Prozessregelungen der Zivilprozessordnung niemand ohne kompetente Hilfe begeben.

(Anmerkung: Da die Sachverhaltsangaben und die Angaben zum Gerichtsverfahren nur auf Medienberichten beruhen, weil weder ein Urteil noch eine Presserklärung des Gerichts auffindbar waren, ist das Ganze mit der gebotenen Vorsicht zu betrachten. Aber der Fall ist so interessant, dass wir trotz dürftiger Quellenlage darüber kurz berichten wollten. Die nächsten Artikel- wie gewohnt- wieder auf Basis gesichertet Erkenntnisse.)

 

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