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06.10.2015 Probleme bei der Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag

Die Unterscheidung zwischen einem „klassischen“ Arbeitsverhältnis und einem Werkvertrag kann in der Praxis schwierig sein. Allein aus der Überschrift eines Vertragstextes der Parteien folgt das Ergebnis nicht. Vielmehr kommt es darauf an, wie das Vertragsverhältnis ausgeführt wird. Dazu hat sich beispielsweise das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 25.9.2013, Az.: 10 AZR 282/12 geäußert. Was Mehr >