Rechtsblog

25.08.2018: Privates Surfen am Arbeitsplatz führt zur fristlosen Kündigung

Übermäßige private, vor allem jedoch missbräuchliche Nutzung des Internets am Arbeitsplatz können den Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB berechtigen. 1. Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann gem. § 626 Abs. 1 BGB ausgesprochen werden, wenn zunächst ein wichtiger Grund (1. Stufe) vorliegt. Sodann werden Mehr >

08.12.2017: Konsum von „harten Drogen“ – fristlose Kündigung durch Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer aufgrund des Konsums von Drogen fristlos gekündigt werden kann. Betroffen war ein LKW-Fahrer. Dieser nahm Crystal Meth ein. Er konsumierte das Methamphetamin bereits am Samstag im privaten Bereich. Am darauffolgenden Montag ging der Kläger normal zur Arbeit und wurde am Dienstag von der Polizei des Drogenkonsums überführt. Mehr >

11.01.2016: Schlafen am Arbeitsplatz – fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Mainz hatte darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin fristlos gekündigt werden durfte, weil sie während der Arbeitszeit schlief. Dem Urteil des LArbG liegt ein Fall zu Grunde, bei dem eine Altenpflegerin die Nachtschicht zum Schlafen nutzte. Hierzu holte sie sich zunächst aus dem Ruhezimmer der Bewohner des Heims einen Sessel in den Aufenthaltsraum. Mehr >