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03.04.2018: Häufige Kurzerkrankungen – ein Kündigungsgrund? Betriebliches Eingliederungsmanagement nötig?

Häufige Kurzerkrankungen stellen allein keinen Grund für eine wirksame Kündigung dar. Vor Ausspruch der Kündigung muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt werden. Grundlage des bEM Gemäß § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein bEM durchzuführen. „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt Mehr >