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15.03.16: Ausgleichsquittungen im Arbeitsrecht

Was versteht man unter einer Ausgleichsquittung? Aus­gleichs­quit­tun­gen sind vom Ar­beit­ge­ber vor­for­mu­lier­te Erklärun­gen, durch deren Unterzeichnung der Arbeitnehmer bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses bestätigt, dass er seine Arbeitspapiere erhalten hat und ihm keine weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber mehr zustehen. Ausgleichsquittungen bestehen damit aus zwei Teilen, zum einen aus einer Quittung für die erhaltenen Arbeitspapiere, zum anderen Mehr >