Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Urlaubsansprüche vererbt werden können. Damit hat es sich von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Danach war es so, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers einfach unterging. Ein Abgeltungsanspruch für die Erben kam nicht in Betracht. Folglich konnten solche Ansprüche auch nicht Teil der Erbmasse werden. Das sieht jetzt Mehr >