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30.07.2018: Hemmung von Ausschlussfristen durch Vergleichsverhandlungen?

Führen Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, so wird dadurch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 S.1 BGB gehemmt.   Zur Erläuterung: Nach § 203 S.1 BGB wird grundsätzlich die Verjährung eines Anspruchs gehemmt, wenn die Parteien über diesen verhandeln. Hemmung bedeutet, dass die Mehr >