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Arbeitsrecht: Auch Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten

26. Juli 2012: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer in dienstplanmäßigen Pausenzeiten nicht zur Arbeit schicken.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012– 1 ABR 77/10. 

Worum geht es?

Das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlicheArbeitszeitgesetz regelt die Rahmenbedingungen der Arbeitszeiten derArbeitnehmer in Deutschland.

 

Es sieht vor, dass Arbeitnehmer länger als sechsStunden hintereinander nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Beträgtdie Arbeitszeit bis zu neun Stunden, so ist dem Arbeitnehmer eine Pausenzeitvon mindestens 30 Minuten zu gewähren. Geht die Arbeitszeit über neun Stundenhinaus, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt 45 Minuten währendeRuhepausen.

 

Damit der Arbeitnehmer sich auf seine Ruhepauseneinstellen kann, müssen diese im Voraus feststehen. Beschäftigt ein Unternehmenmehrere Arbeitnehmer, werden die Arbeitzeiten und Ruhepausen der Angestelltenhäufig in einen Dienstplan eingestellt. Die Aufstellung eines solchenDienstplans ist teilweise sogar tariflich vereinbart.

 

In Unternehmen, das mindestens fünf ständigeArbeitnehmer beschäftigt, werden Betriebsräte gewählt. Diese haben einMitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Dienstplänen.

 

Was hat das BAG entschieden? 

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Dienstpläne, weiler anordnet oder es duldet, dass Arbeitnehmer während der dienstplanmäßigenPausenzeiten arbeiten, so kann der Betriebsrat sogar auf Unterlassung vor demzuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber klagen.

 

Dies stellte das Bundesarbeitsgericht mit Beschlussvom 7. Februar 2012 noch einmal klar.

 

Auswirkungen für die Praxis.

Dem Betriebsrat steht damit eine tiefgreifendeMaßnahme zur Verfügung, die Einhaltung des Dienstplans vom Arbeitgeber zuerzwingen. Verstößt der Arbeitgeber dennoch gegen den Dienstplan, setzt er sichder Gefahr des Erlasses eines Ordnungsgeldes aus.

 

Die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers sind mitdiesem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts in ihrer Stärke bestätigt worden.

 

Stichwörter: Pausenzeiten, Arbeitszeiten,Dienstplan

 

Ansprechpartnerfür Fragen des Arbeitsrechts ist:
RechtsanwaltChristoph Häntzschel
 
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