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Arbeitsrecht: Veränderungen beim Elterngeld

21. Dezember 2011: Keine Kürzung des Elterngeldes für vor dem 1. Januar 2011 geborene Kinder.

 

SGWiesbaden, Urteil vom 26.09.2011- S 2 EG 17/11

Dieim Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossene Kürzung des Elterngeldes um 3 %gilt nur für Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2011 geboren worden sind.Eltern deren Kinder vor diesem Stichtag geboren worden sind, haben weiterhinAnspruch auf 67 % des durchschnittlich erzielten Netto-Erwerbseinkommens. Dieshat das Sozialgericht Wiesbaden mit Urteil vom 26.09.2011 entschieden.

EinVater beantragte im August 2010 bei der zuständigen Elterngeldkasse Elterngeldfür den 13. und 14. Lebensmonat seines im Juli 2010 geborenen Kindes (so genannteVätermonate). Ihm wurde zunächst  dasbeantragte Elterngeld für Juli bis September 2011 ohne Kürzung bewilligt.Jedoch änderte die Elterngeldkasse im Januar 2011 den Bescheid unter Berufungauf das Haushaltsbegleitgesetz 2011 dahingehend, dass nunmehr nur noch 65 %anstatt der vorher geltenden 67 % des durchschnittlich erzieltenNetto-Erwerbseinkommens bewilligt wurden. Dagegen erhob der Vater Klage vor demSozialgericht Wiesbaden, welches der Klage stattgab und den Änderungsbescheidaufhob.

ImHaushaltbegleitgesetz 2011 oder anderen einschlägigen Regelungen lasse sichkeine ausdrückliche Übergangs- bzw. Stichtagsregelung finden, so dasSozialgericht Wiesbaden.

Ausdiesem Grund sei das Recht maßgeblich, dass zur Zeit des anspruchsbegründendenEreignisses galt, soweitnicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich etwas anderes bestimme. Maßgeblichist dabei hier die Geburt und nicht der Beginn des jeweiligen Lebensmonats.

Stichwörter:Kürzung Elterngeld, Elternzeit, Vätermonate, Stichtagsregelung,Haushaltsbegleitgesetz 2011

 

Ansprechpartnerfür Fragen des Arbeitsrechts ist:

RechtsanwaltChristoph Häntzschel

GrundmannHäntzschel Rechtsanwälte Leipzig

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