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Das Persönlichkeitsrecht des Mieters: Sind Vermieter-Fotos in der Wohnung erlaubt?

2. August 2011: Darf ein Vermieter Fotos in einer bewohnten Wohnung machen? Der Vermieter will Schäden begutachten oder Fotos zur Nachmietersuche im Internet machen – muss der Mieter das zulassen?


Eine häufig vorkommende Situation: Der Vermieter will seinevom Mieter bewohnte Wohnung besichtigen. Dabei sollen Fotos angefertigt werden. Doch darf derVermieter bei einer Wohnungsbesichtigung Fotos machen?

Die Antwort lautet: grundsätzlich nein. Der Vermieter hat zwar in bestimmtenSituationen das Recht die Wohnung zu besichtigen. Bei einem Besichtigungsterminmuss er den Mieter jedoch um seine Erlaubnis bitten, wenn er die Wohnungfotografieren möchte. Der Grund: Der Mieter wird durch das verfassungsrechtlichverankerte, allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Das Persönlichkeitsrechtschützt unter anderem die Privatsphäre – zu der auch der häuslicheLebensbereich, die Gestaltung und Nutzung des Wohnraums zählt. Die Privatsphärewird verletzt, wenn der Vermieter Fotos von der Wohnung macht.

In einem Fall, den das AG Düsseldorf zu entscheiden hatte, hatte der Vermieterdie Wohnung von außen fotografiert – die Richterin sah eine Verletzung desallgemeinen Persönlichkeitsrechts und nahm ein Beweisverwertungsverbothinsichtlich der Fotos an (AG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1998, Az. 25 C 4068/98).
 
Allerdings können im Einzelfall auch die Interessen des Vermieters überwiegen.Zum Beispiel hat der Vermieter, sofern er Eigentümer der Räume ist, einInteresse daran, dass sein Eigentum erhalten bleibt. Wenn der Mieter erheblicheSchäden verursacht hat, kann der Vermieter ein berechtigtes Interesse daranhaben, die Wohnung zu fotografieren.
Ein solches berechtigtes Interesse hat der Vermieter jedoch dann noch nicht,wenn die Wohnung bloß unordentlich ist (AG Frankfurt/Main, Urteil vom16.01.1998, Az. 33 C 2515/97 – 67, 33 C 2515/97). Ein berechtigtes Interessefehlt wohl auch dann, wenn der Vermieter die Fotos nur für die Nachmieter-Suchebenötigt. Möchte der Vermieter Fotos von der (eingerichteten) Wohnung insInternet stellen, um einen Nachmieter zu finden, so benötigt er dieEinwilligung des Mieters.

Insgesamt gibt es jedoch nur wenige gerichtliche Entscheidungen und kaumLiteratur zu diesem Thema. Eine pauschale Beantwortung der Frage, obVermieter-Fotos erlaubt sind, ist daher schwierig. Wie so oft im Recht ist aufden jeweiligen Einzelfall abzustellen.

 
Fazit: Ein vernünftiger Vermieter fragt vorher und erklärt dem Mieter, weshalber Fotos benötigt. Hat der Vermieter nachvollziehbare Gründe, räumt dervernünftige Mieter private Gegenstände weg und lässt die Fotos zu. Damit kannman unnützen Streit vermeiden.

 
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Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
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