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GEMA kündigt Klage gegen YouTube an

Nachdem das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 27.8.2010 den Antrag der GEMA auf einstweilige Verfügung gegen YouTube wegen fehlender Eilbedürftigkeit zurückgewiesen zurückgewiesen hat, kündigte die GEMA jetzt in einer Presserklärung vom 30. 9. 2010 die Erhebung einer Klage im Hauptsacheverfahren an.